Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
unmaßgeblich
1 ›(rechtlich) unverbindlich‹ (um 1650), ↑ "Maß"(4); allgemein2 adverbial ›nicht bindend‹: holen Sie unmaßgeblich Ihre betrübte Freundin wieder zurück (Gellert); da würde man denn unmaßgeblich finden (Herder), so heute veraltet; adjektivisch ›unerheblich, unwichtig‹, besonders in der festen Verbindung unmaßgebliche Meinung (Gottsched; L059 DWb).
1 ›(rechtlich) unverbindlich‹ (um 1650), ↑ "Maß"(4); allgemein2 adverbial ›nicht bindend‹: holen Sie unmaßgeblich Ihre betrübte Freundin wieder zurück (Gellert); da würde man denn unmaßgeblich finden (Herder), so heute veraltet; adjektivisch ›unerheblich, unwichtig‹, besonders in der festen Verbindung unmaßgebliche Meinung (Gottsched; L059 DWb).