Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
ungebührlich
(1346 mittelniederdt. unburlik; L275 Karl Schiller/ L275 August Lübben) ›unpassend‹, ›unrechtmäßig‹, früher besonders ⇓ "S181" rechtssprachlich, seit dem 18. Jahrhundert mehr auf das Betragen bezogen ›ungehörig, ungeziemend‹. Veraltet Ungebühr.
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