Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
übernehmen
(mhd. )1 zu "über"(2.6), Gegenstück zu "übergeben": ein Gut, eine Ware, ein Amt, einen Auftrag, eine Arbeit, eine Verpflichtung übernehmen; er übernahm es, ihn zu beruhigen. Dazu im 14. Jahrhundert Übernahme;
2 jetzt veraltet ›überwältigen‹ (14. Jahrhundert; L059 DWb) in bezug auf den Seelenzustand: der Trunk hat ihn übernommen (L004 Johann Christoph Adelung); so übernahm sie ein menschliches Gefühl (H. v.Kleist); den Maler übernahm eine mächtige Sehnsucht (Mörike); ich bin von der Hitze übernommen worden, heftig wider Sie zu reden (Klopstock);
3 noch 18. Jahrhundert jmdn. übernehmen ›jmdm. zu viel abnehmen‹: wenn Dietrich auch nur zuweilen seine Käufer übernähme (Lichtenberg); die Untertanen mit Abgaben übernehmen (L004 Johann Christoph Adelung);
4 ›überanstrengen‹, bis heute reflexiv ›sich zuviel zumuten‹, z. B. im Essen und Trinken (15. Jahrhundert), in der Arbeit, sich in Planen übernehmen (Goethe); noch im 19. Jahrhundert transitiv er seinen schwachen leib oft übernahm (L. v.Ranke; L059 DWb).
(mhd. )1 zu "über"(2.6), Gegenstück zu "übergeben": ein Gut, eine Ware, ein Amt, einen Auftrag, eine Arbeit, eine Verpflichtung übernehmen; er übernahm es, ihn zu beruhigen. Dazu im 14. Jahrhundert Übernahme;
2 jetzt veraltet ›überwältigen‹ (14. Jahrhundert; L059 DWb) in bezug auf den Seelenzustand: der Trunk hat ihn übernommen (L004 Johann Christoph Adelung); so übernahm sie ein menschliches Gefühl (H. v.Kleist); den Maler übernahm eine mächtige Sehnsucht (Mörike); ich bin von der Hitze übernommen worden, heftig wider Sie zu reden (Klopstock);
3 noch 18. Jahrhundert jmdn. übernehmen ›jmdm. zu viel abnehmen‹: wenn Dietrich auch nur zuweilen seine Käufer übernähme (Lichtenberg); die Untertanen mit Abgaben übernehmen (L004 Johann Christoph Adelung);
4 ›überanstrengen‹, bis heute reflexiv ›sich zuviel zumuten‹, z. B. im Essen und Trinken (15. Jahrhundert), in der Arbeit, sich in Planen übernehmen (Goethe); noch im 19. Jahrhundert transitiv er seinen schwachen leib oft übernahm (L. v.Ranke; L059 DWb).