Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
überliefern
(15. Jahrhundert) wie lat. tradere in zwei Bedeutungen:1übergeben, überantworten‹, noch im 19. Jahrhundert von Sachen oder Personen üblich, am längsten im juristischen Sinn jmdn. der Polizei überliefern, veraltet;
2 seit dem späteren 18. Jahrhundert ›mündlich oder schriftlich an spätere Generationen weitergeben‹. (2) wohl zuerst in
Überlieferung »Fortpflanzung von ältern Zeiten her« (L003 Johann Christoph Adelung 1780), ↑ "Tradition".
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