Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
übergreifen
(mhd. ) zu über(2.7); anfangs untrennbar ›übertreten, außer Acht lassen‹; seit dem 19. Jahrhundert trennbar und intransitiv ›sich auf etwas ausbreiten, überspringen auf‹, im Partizip Präsens übergreifendübergeordnet‹.Übergriff"S181" rechtssprachlich seit dem 14. Jahrhundert ›Verletzung von Rechten anderer‹; auch allgemein ain übergriff in die oberkait gotes (1510; L059 DWb), feindlicher Übergriff.
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