Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
topp
auch top, ⇓ "S209" Sprechhandlungspartikel zu ↑ 2"tippen", "tupfen" (↑ "tüpfeln"), ursprünglich aus der altniederdeutschen Rechtssprache, gegen Ende des 17. Jahrhunderts »aus der niedersächs. volkssprache in die obersächs. literatursprache aufgenommen« (L059 DWb), mitunter noch im 18. Jahrhundert im Sinne von ›Berührung‹;1 zumeist verbunden mit bekräftigendem Handschlag ›Sprecher erklärt eine Wette, eine Vereinbarung oder einen Geschäftsabschluß für gültig‹: Topp! was gilt die Wette? Hast du Lust zu wetten? Topp! (L004 Johann Christoph Adelung); Faust. Die Wette biet' ich! Mephistopheles Top! (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,1698f.); »Und nun sage: Willst du? Glaubst du!« »Ja.« »Topp.« Und sie schlug in seine Hand und zog ihn unter Lachen und Scherzen in das Nebenzimmer (A060 Theodor Fontane, L'Adultera 2,135); daraus als Substantiv im Sinne von ›(Hand-)Schlag‹, dazu
⊚⊚ Topp haltenden Vertrag (ein-)halten‹ bzw. ›etwas (pflichtgemäß) mit sich geschehen lassen‹: nun mein geschäft hier abgethan ist, sehne ich mich nach Göttingen zurück, musz aber noch der gastereien wegen etliche tage topp halten(G.Forster; L059 DWb) sowie Topp machenin die Hand einschlagen‹: und nun, mein lieber herr professor, wäre denn ihre wette verloren, wenn sie hätten toppmachen wollen(Hermes; L059 DWb);
2 beim Zutrinken mit Zusammenstoßen der Trinkgefäße ›er/ sie lebe/ sie leben (hoch)‹: Top! Top! Kling! Klang! das ging herum(A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,3634f.).
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