Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Testament
um 1300 < lat. testamentum in dessen religiöser Bedeutung1 ›Bund Gottes mit den Menschen‹ (Testament ersetzt mhd. e ›Bund, Gesetz‹, ↑ "Ehe"), Das Alte und Neue Testament ›die beiden Teile der Bibel‹; seit dem 15. Jahrhundert
2 ⇓ "S181" juristisch ›letztwillige Verfügung eines Erblassers‹ Alles verzehrt vor meinem End, / Das macht ein richtig Testament(Goethe; L043 Richard Dobel);
⊚ der/ die kann sein/ ihr Testament machen ›muß sich auf Schlimmes gefaßt machen‹ (nach L177 Heinz Küpper um 1920 aus der Schülersprache).
testamentarisch (1789; L081 FWb) zunächst zu Testament(2): ›letztwillig‹, inzwischen auch zu (1): alttestamentarisch, neutestamentarisch (daneben alttestamentlich, neutestamentlich);
testieren < lat. testari (1479; L059 DWb)
1 ›letztwillig verfügen‹;
2 ›bescheinigen, besonders den Besuch einer Vorlesung‹ (19./ 20. Jahrhundert); zu testieren(2)
Testat ›Bescheinigung‹.
um 1300 < lat. testamentum in dessen religiöser Bedeutung1 ›Bund Gottes mit den Menschen‹ (Testament ersetzt mhd. e ›Bund, Gesetz‹, ↑ "Ehe"), Das Alte und Neue Testament ›die beiden Teile der Bibel‹; seit dem 15. Jahrhundert
2 ⇓ "S181" juristisch ›letztwillige Verfügung eines Erblassers‹ Alles verzehrt vor meinem End, / Das macht ein richtig Testament(Goethe; L043 Richard Dobel);
⊚ der/ die kann sein/ ihr Testament machen ›muß sich auf Schlimmes gefaßt machen‹ (nach L177 Heinz Küpper um 1920 aus der Schülersprache).
testamentarisch (1789; L081 FWb) zunächst zu Testament(2): ›letztwillig‹, inzwischen auch zu (1): alttestamentarisch, neutestamentarisch (daneben alttestamentlich, neutestamentlich);
testieren < lat. testari (1479; L059 DWb)
1 ›letztwillig verfügen‹;
2 ›bescheinigen, besonders den Besuch einer Vorlesung‹ (19./ 20. Jahrhundert); zu testieren(2)
Testat ›Bescheinigung‹.