Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Sühne
ursprünglich ⇓ "S181" rechtssprachlich, unbekannter Herkunft, ahd. suonaGericht‹, mhd. suoneGericht, Friedensschluß‹, auch ›Versöhnung‹, so noch bei G.Keller bis ein schlichter Bauer die Sühne herbeiführt, dazu Sühneversuch; daneben bis um 1600 (bei L003 Johann Christoph Adelung 1780 veraltet), dann wieder seit dem 19. Jahrhundert ›Leistung, durch die ein Verschulden ausgeglichen wird‹ (eigentlich die, durch welche eine Versöhnung mit dem Beschädigten herbeigeführt wird), ›Wiedergutmachung‹ in der Paarformel Schuld und Sühne: unser ganzes leben… ist eine verkettung von schuld und sühne (C.F.Meyer; L059 DWb).sühnen ahd. suonen, mhd. süenen; (↑ "versöhnen"); ursprünglich ›richten, ausgleichen‹; vereinzelt mittelhochdeutsch, seit dem 19. Jahrhundert verbreitet in heutiger Bedeutung (gehoben) ›Unrecht wiedergutmachen‹: sühne den unversöhnlichen Bruder (E.T.A.Hoffmann), ich bin gesühnt (Immermann), hat die Manen jener Bürger ausgesühnt (Pfeffel).
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