Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Subvention
(L297 Sperander 1727, geläufig seit Mitte des 19. Jahrhunderts) < lat. subventio ›Hilfeleistung, Beistand‹ (zu subvenire ›zu Hilfe kommen‹); zunächst allgemein ›(finanzielle) Hilfe, Unterstützung‹, dann vor allem Wort der Wirtschaftspolitik ›finanzielle Unterstützung aus staatlichen Mitteln, zweckgebundener Zuschuß ohne Rückerstattungspflicht‹, häufig in Bezug auf die Förderung von Kultur (insbesondere Theater) und Landwirtschaft: hohe staatliche Subventionen (1916; L081 FWb).subventionieren (1866; L081 FWb) ›etwas durch zweckgebundene staatliche Mittel (mit)finanzieren‹;
Subventionierung (1928; L081 FWb): Die Subventionierung der Berliner Volksbühne (1928; L081 FWb).
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