Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
signieren
(1418; L081 FWb) < mittellat. signare ›bezeichnen, kennzeichnen, unterschreiben‹; ursprünglich ⇓ "S010" kanzleisprachlich ›unterschreiben‹, daneben allgemeiner ›bezeichnen, kennzeichnen‹, so seit dem 19. Jahrhundert im Bibliothekswesen: der beamte signiert ein buch für die bibliothek (L059 DWb).Signatur späteres 15. Jahrhundert < gleichbedeutend mittellat. signatura; ›Unterschrift, Siegelzeichen‹, zunächst vor allem kanzleisprachlich: ettlich hatten gereit signaturam (1464; L081 FWb), heute vor allem auf Gemälde bezogen ›Namenszeichen des Künstlers‹; seit dem 18. Jahrhundert übertragen ›Charakteristikum‹: Die durchaus kritische Signatur seines Geistes (Eichendorff; L266 Daniel Sanders FWb); speziell ⇓ "S054" druckersprachlich (1634; L160 Heinrich Klenz) ›Bogenzeichen‹; im Bibliothekswesen »zeichen auf einem buche, das seine stelle in einer bibliothek angibt« (L059 DWb).
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