Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Schuld
ahd. sculd(a), mhd. schult, schulde, altgermanisches Verbalabstraktum zu ↑ "sollen"; der ursprünglichen Bedeutung von sollenentsprechend zunächst und bis ins Mittelhochdeutsche/ Mittelniederdeutsche ›Verpflichtung zu einer Leistung‹ (↑ "Schultheiß"), seit dem Mittelhochdeutschen eingeschränkt1Verpflichtung zu einer Zahlung‹, häufig im Plural, jetzt schwach Schulden: Schulden machen, In grossen Schulden stacken(L200 Josua Maaler), eines Schuld [im Schuldbuch] tilgen(L169 Matthias Kramer), sich in Schulden stürzen (L264 Daniel Sanders), im Sinne von ›Außenstände‹: ausstehende Schulden, Schulden… eintreiben (L169 Matthias Kramer): Mahnbriefe, die die Schulden der Pumpkundschaft eintreiben sollten (A083 Günter Grass, Blechtrommel 67); ein danebenstehender Genitiv (bzw. Possessivpronomen) bezeichnet in der Regel den Schuldner, entsprechend der Bedeutung von Schulden haben, zuweilen auch den Gläubiger: als das Eichenlaub abgefallen war kam der Teufel und forderte seine Schuld(Brüder Grimm);
in jmds. Schuld sein (L308 Kaspar Stieler); häufig übertragen, z. B. Schuld der Dankbarkeit, Briefschulden (L308 Kaspar Stieler); ich bin (stehe) in Ihrer Schuldhabe eine erwiesene Aufmerksamkeit noch nicht vergolten‹; veraltet redensartlich die Schuld der Natur bezahlensterben‹ um 1500 (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 22,304,12);
2 bereits althochdeutsch auch ›Sünde, Verbrechen‹ (lat. culpa), wohl aus dem Sinn ›Verpflichtung zur Buße‹ entwickelt; häufig eine Schuld begehen, mit schuld beladen sein (vgl. Walther v. d.Vogelweide; L059 DWb), Schuld auf sich laden (L264 Daniel Sanders) (daher schuldbeladen), seine Schuld bekennen (vgl. Luther; L059 DWb), Schuld auf sich nehmen (L305 Christoph Ernst Steinbach); Plural nicht üblich, doch wird in der reformierten Kirche gebetet vergib uns unsere Schulden (A180 Martin Luther, Matthäus 6,12); ↑ "Unschuld";
3 mehr dem jetzigen Sinn von "sollen" entsprechend ›Veranlassung, Ursache, warum etwas sein soll oder muß‹; so noch ganz allgemein im Mittelhochdeutschen: von schuldenso, daß gegründete Veranlassung ist, mit gutem Grund‹, und von minen schulden auch ›durch mein Verdienst‹; jetzt nur für die Veranlassung zu etwas Schädlichem, Unangenehmem, wohl unter dem Einfluß von (2) herausgebildet: Schuld haben, mhd. schulde han, du hast nicht Schuld (A222 Friedrich Schiller, Turandot 2,3); das Veranlaßte wird in der Regel mit an angeknüpft; mein hertz hat daran kein Schuld (L200 Josua Maaler); ungewöhnlich im Genitiv: du hast dessen Schuld (Fleming), doch trag' ich dessen die Schuld nicht(Voß); sonst wird durch den Genitiv (bzw. das Possessivpronomen) der Veranlasser ausgedrückt: ane mine scholt (Nibelungenlied; L059 DWb), Es [ist] mein Schuld / dein Schuld / sein Schuld (L200 Josua Maaler), es ist die Schuld des Richters, der Umstände. Häufig
⊚⊚ die Schuld auf jmdn. schieben (L037 Petrus Dasypodius), wälzen, seltener werfen (Goethe); jmdm. (die) Schuld geben jetzt ›jmdn. für etwas verantwortlich machen‹: gib dir die schuld (14. Jahrhundert; L059 DWb), eynem die Schuld geben (L037 Petrus Dasypodius), früher auch ›jmdn. beschuldigen‹; indem die Formel wie ein einheitliches Verb behandelt wird, steht daneben zuweilen der Akkusativ: was man ihm Schuld gab (Luther), das hast du Schuld (Hippel). Der Plural nur in zu Schulden:
⊚⊚ sich etwas zu Schulden (heute: zuschulden) kommen lassen (L003 Johann Christoph Adelung 1780); sich keiner Schuld bewußt sein; ein (nur prädikatives) Adjektiv (L012 Otto Behaghel, Syntax 1,6) in Du bist nicht schuld daran (L308 Kaspar Stieler), schuld daß; auch hierbei zuweilen der Genitiv oder der Akkusativ.
schulden ahd. sculdon, mhd. schulden, zu Schuld(1): jmdm. 10 Mark, Gehorsam schulden, Sie schulden mir noch eine Antwort (A.Zweig; L337 WdG); auch ›verdanken‹: was ich bin, dir schuld' ich es nur(Chamisso); anders ↑ "verschulden";
schuldig ahd. sculdig, mhd. schuldic.
1 Zu Schuld(1) ›zu zahlen verpflichtet‹ mit Akkusativ, vereinzelt seit dem Mittelhochdeutschen: ich bin ihm zwei Mark schuldig, er ist mir nichts schuldig geblieben, seltener ohne Akkusativ; übertragen ich bin ihm einen Besuch, einen Brief schuldig; sie blieb ihm nichts schuldigerwiderte seine Vorwürfe‹; auch jmdm. Dank, Achtung, Gehorsam schuldig sein: dies weisz ich, dasz sie ihm die antwort schuldig bleiben (Lessing; L059 DWb), bin ich dir etwa Rechenschaft schuldig? (A222 Friedrich Schiller, Räuber 4,2), meinem gott und der welt… eine thorheit schuldig (Luther; L059 DWb); seit dem Althochdeutschen und bis ins 18. Jahrhundert mit zuund Infinitiv ›verpflichtet‹: daß er noch das ganze Gesetz schuldig ist zu tun (Luther), wir Klosterleute sind schuldig, unsern Obern zu gehorchen (Lessing); ebenso veraltet schuldig sein im Sinne von ›verdanken‹ (siehe schulden): nun wollte erihrer Entschließung… Schicksal schuldig sein (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 23,143,25); bereits althochdeutsch ›gebührend, geziemend‹ mit ungenauer Verknüpfung: schuldige Achtung, Ehrfurcht usw.; dazu ↑ "pflichtschuldig"(st);
2 zu Schuld(3) oder (2) seit dem Althochdeutschen mag er schuldig oder schuldlos sein, wer ist der Schuldige? der schuldige Teil, als Richterurteil substantivisch der schultheisz… , der gleich anfangs sich für ein schuldig entschieden hatte(Auerbach; L059 DWb), bis ins 19. Jahrhundert im Sinne des prädikativen schuld, mit an: der ist schuldig an dem Leib und Blut des Herrn (Luther); in der Wendung ich bekenne mich schuldig (A222 Friedrich Schiller, Karlos 3,3), dafür mhd. / frühnhd. sich schuldig geben; mit Genitiv der ist einer Missetat schuldig(Luther), allgemein sich eines Verbrechens schuldig machen; dem… des Mutterblutes Schuldigen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Iphigenie 1933); bis ins 18. Jahrhundert auch auf die Strafe bezogen des Gerichts, des Rats, des höllischen Feuers, des Todes schuldig (Luther); dazu ⇑ "anschuldigen", "beschuldigen", "entschuldigen";
Schuldiger (mhd. ); ›Schuldner‹, seit 1600 nur im Vaterunser, bereits mhd. : unde vergip unser schulde, als wir tuon unsern schuldigæren (Berthold von Regensburg; L059 DWb) (vgl. A180 Martin Luther, Matthäus 6,12);
Schuldigkeit (1568; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt); bis ins 18. Jahrhundert und heute veraltend konkret seine Schuldigkeit bezahlen; zumeist übertragen seine Schuldigkeit tun (L169 Matthias Kramer), nach A222 Friedrich Schiller, Fiesko 3,4
der Mohr hat seine Schuldigkeit [›Arbeit‹] getan, der Mohr kann gehn zur Bezeichnung von Undankbarkeit; häufig in der festeren Verbindung
(verdammte) Pflicht und Schuldigkeit (vgl. L059 DWb);
Schuldner ahd. sculdenare, zu Schuld(1): Wer von uns wird der Gläubiger des Andern, / Und wer der Schuldner seyn? (A222 Friedrich Schiller, Karlos 1,9); früher auch ›Gläubiger‹, noch bei Ch.F.Gellert (Fabeln I,37, II,20) und A177 Gotthold Ephraim Lessing: Bringen sie mir alle seine Schuldner(Minna 2,2).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Schuld