Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Schöffe
niederdeutsch-mitteldeutsche Nebenform Schöppe, ahd. sceffin(o), mhd. scheffen, scheffe, zu ↑ "schaffen". ⇓ "S181" Ursprünglich haben die Schöffen unter dem Vorsitz des Richters das Urteil zu finden: Swer der schepfen gunst enpirt [›entbehrt‹], / Der mac wol vor gerichte biben [›beben‹] (Passional; L320 Trübner). Allmählich hat sich ihre Funktion verschoben, norddeutsch bis ins 19. Jahrhundert Schöppeaus der Gemeinde gewählter Beisitzer des Schulzen‹; in heutigem Sinn ›Laienrichter‹ seit dem 19. Jahrhundert (vgl. L320 Trübner), dazu Schöffengericht.
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