Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Sanktion
(S.L261 Simon Rot 1571) < lat. sanctio ›Strafgesetz‹; zunächst1"S181" juristisch ›Gesetz‹, auch »Ertheilung der Gesetzeskraft« (L032 Joachim Heinrich Campe Erg.); seit Ende des 1. Weltkriegs ⇓ "S192" schlagwortartig ›gesetzliche Androhung von Strafe‹ bzw. ›Ausführung einer Strafmaßnahme‹, häufig im Plural, speziell völkerrechtlich: [die]… von den Interalliierten Staaten gegen Deutschland beschlossenen Sanktionen (1922; L081 FWb); unter französischem Einfluß seit Ende des 18. Jahrhunderts allgemeiner
2Billigung, Bestätigung‹: beruht… die Hauptsache auf dem Zeugnisse der Empfindung und bedarf… einer subjektiven Sanktion, die nur die Bestimmung unbefangener Gemüter ihr verschaffen kann (Schiller an Goethe 28.10.94). Danach heute soziologisch speziell ›verurteilende (nach 1) oder billigende (nach 2) gesellschaftliche Reaktion auf ein bestimmtes Verhalten‹. Sanktion ist somit ein ⇓ "S101" Januswort. Daraus abgeleitet
sanktionieren (1796; L081 FWb), ⇓ "S101" der zweifachen und entgegengesetzten Bedeutungsentwicklung des Substantivs folgend.
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