Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
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(1572; L081 FWb) < lat. revidere (zu videre ›sehen‹);1.1(auf Richtigkeit) durchsehen, kontrollieren‹, z. B. Druckbögen; seit dem 18. Jahrhundert
1.2"S181" juristisch ›(z. B. ein Urteil) überprüfen‹ (siehe Revision[1.2]), und
1.3 politisch ›verändern, reformieren‹ (s. unten Revisionismus); inzwischen ⇓ "S025" erweitert
1.4.etwas als falsch Erkanntes korrigierenAnsichten, Meinungen, ein Urteil, Preise revidieren.
Revision (1.Hälfte des 16. Jahrhunderts; W.L244 Wolfgang Pfeifer) < lat. revisio;
1.1Durchsicht, Kontrolle, Untersuchung, Überarbeitung‹; seit dem 18. Jahrhundert entsprechend franz. révision
1.2"S181" juristisch ›Berufung‹, Revision einlegen (1. Hälfte des 20. Jahrhunderts) und
1.3 besonders politisch ›Veränderung, Reform, Berichtigung‹, von Meinungen, Programmen, Verfassungen;
Revisionismus (1903; L081 FWb) ⇓ "S175" wohl nach russischem Vorbild; anfangs
1.1Richtung der Sozialdemokratie, die das Ziel hat, den orthodoxen Marxismus durch soziale Reformen zu überholen‹, bei Marxisten-Leninisten negatives Kampfwort (vgl. L337 WdG, L030 Brisante Wörter); ferner
1.2Tendenz, einen völkerrechtlichen Status zu mißachten und z. B. Gebietsansprüche zu erheben‹, ähnlich ↑ "Revanchismus";
Revisor (1679 Ch.Weise; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) zu Revision(1.1) ›Rechnungsprüfer‹;
Revisionist (1901 im ›Vorwärts‹; vgl. L364 ZfdU24,480) zu Revisionismus(1.1).
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