Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Privileg
"S175" mhd. privilegje, vom 15. bis 19. Jahrhundert in lateinischer Form Privilegium, Plural Privilegien (1302; L215 Paul Möller) < lat. privilegium (zu lat. privus ›für sich bestehend, eigen‹ und lex›Gesetz‹); ›Vorrecht, Sonderrecht‹, ursprünglich1.1 bis ins 19. Jahrhundert politisch ⇓ "S181" rechtssprachliches Wort, das die mit Gesetzescharakter versehene Gunstbezeugung eines Herrschers bezeichnet (so noch 1870/ 71; vgl. L059 DWb), z. B. zur besonderen Ordnung des staatlichen und kirchlichen Gemeinwesens, auch privatrechtlich, z. B. des kowffmannes privilegien (1431; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache); »auch die schriftliche Ausfertigung einer erhaltenen Erlaubniß oder Freiheit« (L032 Joachim Heinrich Campe Erg.); seit der Französischen Revolution mit Durchsetzung der Gleichheitsidee im Lauf des 19. Jahrhunderts Ersetzung durch allgemeines Gesetzesrecht (vgl. L124 HRG); heute eher
1.2"S032" soziologisch geprägter Begriff zur Bezeichnung von einkommens- oder bildungsbedingten Vorteilen der mittleren und höheren Gesellschaftsschichten; dazu
privilegieren (um 1400; L215 Paul Möller) ›mit Sonderrechten ausstatten‹; zu Privileg(1.2) im Partizip Prät. : privilegirten Klassen (1895; L081 FWb), eine privilegierte Stellung; häufig auch substantivisch: Genuß vermittelte das Werk den Privilegierten (P.A276 Peter Weiss, Ästhetik I,9); ⇓ "S046" Demospruch: Privilegierte aller Länder, beseitigt Euch! (W.Schneider, Demontagebuch 1990, 74); dazu
unterprivilegierenbestimmte Rechte vorenthalten‹: der Abgeordnetenstatus durch Delegation unterprivilegiert wurde (A098 Jürgen Habermas, Strukturwandel 243), inzwischen (L056 Duden 171973) gewöhnlich als Partizip ⇓ "S037" unterprivilegiert bzw. substantivisch Unterprivilegierte/ Unterprivilegierter zu Privileg(1.2).
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