Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Pension
Anfang des 15. Jahrhunderts (L081 FWb)1jährliche Bezüge, Besoldung, Gehalt‹ < gleichbedeutend franz. pension; gebucht S.L261 Simon Rot 1571; im 18. Jahrhundert (1775 Herder; L081 FWb)
2Ruhegehalt, Altersunterstützung, Witwengeld‹; Ende des 17. Jahrhunderts (1695; L081 FWb) im Anschluß an das Französische aufkommend
3Kostgeld, Wohnungsgeld, Verpflegung‹, speziell ›Zahlungen für die Unterbringung in einem Heim oder in einer Bildungsanstalt‹, im 18. Jahrhundert metonymisch dann für solche Einrichtungen, im 19. Jahrhundert auch für Fremden-, Familienheim. Man verstehet unter Pensionen solche Privatschulen, worinn die Kinder, zugleich wohnen, gespeiset werden, und unter beständiger Aufsicht sind(1779 Nicolai; L081 FWb); in vielen Zusammensetzungen: Pensionsanstalt, Pensionsmutter, Pensionsvorsteherin;
Pensionär < franz. pensionnaire (L297 Sperander 1727) folgt den Bedeutungen von Pension, heute vorherrschend ›Empfänger einer Pension, Beamter im Ruhestand‹.
pensionieren aus franz. pensionner, im 16. Jahrhundert (L081 FWb)
1mit einem Ehrensold ausstatten‹ (selten); im 18. Jahrhundert
2(Beamte) in den Ruhestand (mit entsprechenden Bezügen) versetzen‹ (ebenda).
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