Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Pension
Anfang des 15. Jahrhunderts (L081 FWb)1 ›jährliche Bezüge, Besoldung, Gehalt‹ < gleichbedeutend franz. pension; gebucht S.L261 Simon Rot 1571; im 18. Jahrhundert (1775 Herder; L081 FWb)
2 ›Ruhegehalt, Altersunterstützung, Witwengeld‹; Ende des 17. Jahrhunderts (1695; L081 FWb) im Anschluß an das Französische aufkommend
3 ›Kostgeld, Wohnungsgeld, Verpflegung‹, speziell ›Zahlungen für die Unterbringung in einem Heim oder in einer Bildungsanstalt‹, im 18. Jahrhundert metonymisch dann für solche Einrichtungen, im 19. Jahrhundert auch für Fremden-, Familienheim. Man verstehet unter Pensionen solche Privatschulen, worinn die Kinder, zugleich wohnen, gespeiset werden, und unter beständiger Aufsicht sind(1779 Nicolai; L081 FWb); in vielen Zusammensetzungen: Pensionsanstalt, Pensionsmutter, Pensionsvorsteherin;
Pensionär < franz. pensionnaire (L297 Sperander 1727) folgt den Bedeutungen von Pension, heute vorherrschend ›Empfänger einer Pension, Beamter im Ruhestand‹.
pensionieren aus franz. pensionner, im 16. Jahrhundert (L081 FWb)
1 ›mit einem Ehrensold ausstatten‹ (selten); im 18. Jahrhundert
2 ›(Beamte) in den Ruhestand (mit entsprechenden Bezügen) versetzen‹ (ebenda).
Anfang des 15. Jahrhunderts (L081 FWb)1 ›jährliche Bezüge, Besoldung, Gehalt‹ < gleichbedeutend franz. pension; gebucht S.L261 Simon Rot 1571; im 18. Jahrhundert (1775 Herder; L081 FWb)
2 ›Ruhegehalt, Altersunterstützung, Witwengeld‹; Ende des 17. Jahrhunderts (1695; L081 FWb) im Anschluß an das Französische aufkommend
3 ›Kostgeld, Wohnungsgeld, Verpflegung‹, speziell ›Zahlungen für die Unterbringung in einem Heim oder in einer Bildungsanstalt‹, im 18. Jahrhundert metonymisch dann für solche Einrichtungen, im 19. Jahrhundert auch für Fremden-, Familienheim. Man verstehet unter Pensionen solche Privatschulen, worinn die Kinder, zugleich wohnen, gespeiset werden, und unter beständiger Aufsicht sind(1779 Nicolai; L081 FWb); in vielen Zusammensetzungen: Pensionsanstalt, Pensionsmutter, Pensionsvorsteherin;
Pensionär < franz. pensionnaire (L297 Sperander 1727) folgt den Bedeutungen von Pension, heute vorherrschend ›Empfänger einer Pension, Beamter im Ruhestand‹.
pensionieren aus franz. pensionner, im 16. Jahrhundert (L081 FWb)
1 ›mit einem Ehrensold ausstatten‹ (selten); im 18. Jahrhundert
2 ›(Beamte) in den Ruhestand (mit entsprechenden Bezügen) versetzen‹ (ebenda).