Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Malefiz
frühnhd. < lat. maleficium ›Verbrechen, das vor das peinliche Gericht gehört‹; dann verstärkend besonders vor Schimpfwörtern, ⇓ "S228" heute z. B. in Malefizkerl ›(übler) Draufgänger‹.
frühnhd. < lat. maleficium ›Verbrechen, das vor das peinliche Gericht gehört‹; dann verstärkend besonders vor Schimpfwörtern, ⇓ "S228" heute z. B. in Malefizkerl ›(übler) Draufgänger‹.