Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
mahnen
ahd. manon, manen, mhd. manen; verwandt mit ↑ "Minne"; urverwandt lat. monere. Vom Althochdeutschen bis heute1.1jmdn. an etwas zu Leistendes erinnern‹, häufig im Zusammenhang mit Rechts- oder Geschäftssachen (↑ "abmahnen"); zunächst und z. T. bis ins 19. Jahrhundert mit Genitiv der Sache, auch mit um: um den Betrag von zehn Thalern… gemahnt (A042 Annette von Droste-Hülshoff, Judenbuche 29); heute mit wegen (L308 Kaspar Stieler) oder ohne Sachobjekt (jmdn. schriftlich mahnen), selten mit an (mittelhochdeutsch z. B. Walther v. d.Vogelweide 21,9). Vgl. heutiges anmahnen: ein ausgeliehenes Buch anmahnen;
1.2jmdn. zu etwas auffordern‹ (vgl. "ermahnen"). Anders als bei (1.1) braucht das, wozu aufgefordert wird, dem Angesprochenen nicht vorher (als zu Leistendes) bewußt gewesen zu sein. Er aber mahnte Jede zu Gebet (G.A.Bürger; L264 Daniel Sanders). Heute in Verbindungen wie zur Eile, zur Vorsicht, zur Ruhe mahnen, auch mit zu-Infinitiv. Der Aspekt der Verpflichtung fehlt bei
1.3jmdn. an etwas erinnern (z. B. durch Ähnlichkeit)‹, besonders mit unpersönlichem Subjekt: welch ein himmlisch angesicht… mahnt mich an die ferne kinderzeit! (Uhland; L059 DWb). ↑ "gemahnen". Vgl. Mahnmal.
Mahnung ahd. manunga, analog zum Verb entwickelt: geschäftlich erste, letzte Mahnung (1.1); Mahnung zum Frieden (1.2); etwas gereicht zur ständigen Mahnung (1.3).
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