Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
leihen
ahd. lihan, mhd. lihen, gemeingermanisches starkes Verb, lat. (re)linquere, griech. leípein ›zurücklassen, hinterlassen‹. Zuweilen erscheint schwaches Präteritum (leiheten A180 Martin Luther, 2.Mose 12,36). ⇓ "S101"1 Ursprünglich ›als Darlehen, auf Borg geben‹ (bereits gotisch; L059 DWb): so wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen (A180 Martin Luther, 5.Mose 15,6); dazu Leihbibliothek, Leihhaus s. unten; ⇑ "verleihen", "Darlehen", "Lehen".
2 ›als Darlehen empfangen, auf Borg nehmen‹ (gotisch; L059 DWb): Der König von Polen soll von der Stadt Danzig haben drei Tonnen Goldes leihen wollen (E. v.Kleist; L320 Trübner); übertragen ich lieh das bild [den bildlichen Ausdruck] aus eines dichters munde (Gotter; L059 DWb); dazu leihweise, entleihen (↑ "entlehnen"); ↑ "Anleihe".
3 In der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache auch ›zu Lehen geben‹ (mhd. ; frühnhd. veraltet; L059 DWb).
4 (zu [1]) verblaßt und übertragen (1677 Butschky; L059 DWb), wobei oft die Vorstellung zurücktritt, daß das Geliehene eigentlich zurückzuerstatten ist: du solltest dieser höchsten Schmeichelei nicht das Gewand vertrauter Freundschaft leihen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 96), Aber die Andacht leiht höheres Leben dem Stein (A222 Friedrich Schiller, Der Spaziergang); zur Formel erstarrt
⊚⊚ jmdm. den Arm leihen (Hebbel; L320 Trübner), jmdm. das Ohr leihen ›jmdn. anhören‹ (Klinger; L059 DWb).
Leihbibliothek (1786 ⇓ "S238" Jean Paul; L164 Friedrich Kluge) für älteres Lesebibliothek ›(private) Bibliothek, die gegen Entgelt Bücher verleiht‹; von der Sache her im Rückgang begriffen, seitdem öffentliche Büchereien und Bibliotheken kostenlos Bücher verleihen.
Leihhaus (L284 Justus Georg Schottelius 1663) ›Pfandhaus‹.
ahd. lihan, mhd. lihen, gemeingermanisches starkes Verb, lat. (re)linquere, griech. leípein ›zurücklassen, hinterlassen‹. Zuweilen erscheint schwaches Präteritum (leiheten A180 Martin Luther, 2.Mose 12,36). ⇓ "S101"1 Ursprünglich ›als Darlehen, auf Borg geben‹ (bereits gotisch; L059 DWb): so wirstu vielen Völckern leihen / vnd du wirst von niemand borgen (A180 Martin Luther, 5.Mose 15,6); dazu Leihbibliothek, Leihhaus s. unten; ⇑ "verleihen", "Darlehen", "Lehen".
2 ›als Darlehen empfangen, auf Borg nehmen‹ (gotisch; L059 DWb): Der König von Polen soll von der Stadt Danzig haben drei Tonnen Goldes leihen wollen (E. v.Kleist; L320 Trübner); übertragen ich lieh das bild [den bildlichen Ausdruck] aus eines dichters munde (Gotter; L059 DWb); dazu leihweise, entleihen (↑ "entlehnen"); ↑ "Anleihe".
3 In der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache auch ›zu Lehen geben‹ (mhd. ; frühnhd. veraltet; L059 DWb).
4 (zu [1]) verblaßt und übertragen (1677 Butschky; L059 DWb), wobei oft die Vorstellung zurücktritt, daß das Geliehene eigentlich zurückzuerstatten ist: du solltest dieser höchsten Schmeichelei nicht das Gewand vertrauter Freundschaft leihen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 96), Aber die Andacht leiht höheres Leben dem Stein (A222 Friedrich Schiller, Der Spaziergang); zur Formel erstarrt
⊚⊚ jmdm. den Arm leihen (Hebbel; L320 Trübner), jmdm. das Ohr leihen ›jmdn. anhören‹ (Klinger; L059 DWb).
Leihbibliothek (1786 ⇓ "S238" Jean Paul; L164 Friedrich Kluge) für älteres Lesebibliothek ›(private) Bibliothek, die gegen Entgelt Bücher verleiht‹; von der Sache her im Rückgang begriffen, seitdem öffentliche Büchereien und Bibliotheken kostenlos Bücher verleihen.
Leihhaus (L284 Justus Georg Schottelius 1663) ›Pfandhaus‹.