Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
legitim
zunächst nur ›rechtmäßig, gesetzlich anerkannt‹ < gleichbedeutend lat. legitimus, aus der ⇓ "S181" Rechtssprache des 18. Jahrhunderts übernommen (L081 FWb), mit lateinischer Flexion jedoch bereits frühneuhochdeutsch: das ain jeder ehemann ain solche geburt legitimam annemen muß (Zimmerische Chronik; ebenda); besonders legitimer (›rechtmäßig, d. h. ehelich geborener‹) Sohn; Gegensatz illegitim.Dann auch verallgemeinert ›allgemein anerkannt, vertretbar, berechtigt‹: Gleich dem Tanz und gleich jeder Kunstübung… ist die Musik… ein Zaubermittel gewesen, eines der alten und legitimen Mittel der Magie(1943 A122 Hermann Hesse, Glasperlenspiel 1,39).Legitimation eigentlich ›rechtmäßige Festsetzung, Beglaubigung(sschreiben)‹ < gleichbedeutend franz. légitimation (1699; L081 FWb), zuvor schon bei S.L261 Simon Rot 1571 in der Bedeutung »Verehlichung/ recht messige setzung«.
legitimieren < mittellat. legitimare, eigentlich ›(ein uneheliches Kind) rechtlich anerkennen‹ (S.L261 Simon Rot 1571), dann allgemein ›für Recht erklären‹, auch ›mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten‹, daher sich legitimierensich ausweisen‹.
LegitimitätRechtmäßigkeit‹, früher besonders ›Recht des angestammten Herrscherhauses‹ (L243 Friedrich Erdmann Petri 51828), (das Wort) Legitimität, das in dem modernen Sinne von Talleyrand geprägt und 1814 und 1815 mit großem Erfolge und zum Vortheil der Bourbonen als eine täuschende Zauberformel benutzt worden ist (Bismarck; L181 Otto Ladendorf). Zur staatsrechtlichen Abgrenzung von Legalität und Legitimität vgl. L086 GG677,711ff. und L124 HRG 1681ff.
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