Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
legal
dem Gesetz gemäß, (gesetzlich) erlaubt‹, im 17. Jahrhundert (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) < gleichbedeutend lat. legalis(zu lat. lex ›Gesetz‹), zunächst ⇓ "S181" rechtssprachlich (älter legalisch 16. Jahrhundert; W.L244 Wolfgang Pfeifer), dann auch allgemein Gegensatz illegal (18. Jahrhundert; ebenda). DazuLegalitätGesetzmäßigkeit, Übereinstimmung des Handelns staatlicher Organe bzw. eines einzelnen mit gesetztem Recht‹ (18. Jahrhundert; W.L244 Wolfgang Pfeifer): (Clown 1) Halt. Du mußt auf dem Boden der Legalität bleiben. (Clown 2) Was ist das. (Clown 1) Das ist französisch und heißt Schuttabladen verboten (H.A195 Heiner Müller, Texte 5,45); spöttisch
etwas außerhalb der Legalität sein (von Handlungsweisen o.ä.) ›mit den Gesetzen eigentlich nicht zu vereinbaren‹ (L097 GWb).
Legislative (L025 Brockhaus 141898) ⇓ "S181"Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt‹, auch ›gesetzgebende Versammlung‹ < franz. assemblée législative (⇑ "Exekutive", "Judikative"), das Adjektiv legislativ in der Verbindung legislative Gewalt schon bei L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801, für Legislative auch älteres
Legislatur (über französische Vermittlung < engl. legislative, gebucht L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801; L083 Peter F. Ganz), so noch im L081 FWb1942. Dazu
LegislaturperiodeAmtsdauer einer gesetzgebenden Volksversammlung‹ (L025 Brockhaus 141898 s. v. Legislatur, noch im L081 FWb1942 als neueres Wort vermerkt).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: legal