Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
lauter
ahd. (h)luttar, mhd. luter, altgermanisch (got. hlutrs), wurzelverwandt mit griech. klýzein ›spülen, reinigen‹; eigentlich also ›gespült, gewaschen‹.1 (ahd. ; L059 DWb) ›durchsichtig hell, rein, klar‹ (Gegensatz ↑ "trübe"), bezogen auf (ahd. ; L059 DWb) Luft, Flüssigkeiten und (mhd. ; L059 DWb) Glas, Edelsteine u.dgl.: alsdann will ich ihre Wasser lauter machen (Luther); dazu die Ortsnamen Lauterbach, Lauterbrunn.
2 (ahd. ; L059 DWb) ›frei von fremdartiger Beimischung‹, zunächst von solcher, die den Glanz trübt, daher auf edle Metalle bezogen: lauter Silber; Alles ist auflösbar. Selbst das lauterste Gold (A138 Hans Henny Jahnn, Chatterton 93); aber auch auf andere Stoffe, z. B. der vernünftigen lautern Milch (Luther), Lauter… weyn / dareyn kein wasser ist (L200 Josua Maaler), wird den lautern Weizen… das Unkraut endlich nicht ersticken (Lessing).
3 (ahd. ; L059 DWb) auf Geistiges übertragen: die lautere (›unverfälschte‹) Wahrheit (1560; L059 DWb), seine gesinnungen waren edel, seine absichten lauter (Goethe; L059 DWb); Der Mensch… , der nicht wenigstens im Leben Einmal volle lautre Schönheit in sich fühlte (A131 Friedrich Hölderlin, Hyperion 81); auch von Menschen, die von Falschheit frei sind: Du sprichst / Meine Rede ist rein / Vnd lauter bin ich vor deinen Augen (A180 Martin Luther, Hiob 11,4; öfter bei Luther).
4 (mhd. ; L059 DWb) auch ›ausschließlich, lediglich, nur‹: aus lauterm Haß (Hesekiel 35,11), noch bei Gotter (L059 DWb) lautre Großmut. In diesem Sinn hat sich in der erstarrten Form des Nominativs Singular als Kollektivbegriff lauter festgesetzt (vgl. die analoge Entwicklung von ↑ "eitel": aus lauter Güte (Jeremia 31,3), sich in lauter dunst auflösen (I.Kant; L059 DWb); aus lauter Liebe, vor lauter Freude usw.; ungewöhnlich ist jetzt lauter nichts (Luther, Opitz u. a.). Dazu
Lauterkeit, mitteldt. luterkeit, dafür mhd. luterheit und ahd. hluttri; vereinzelt zu lauter(1,2), v. a. aber zu lauter(3) ›Reinheit, Anständigkeit‹;
läutern ahd. (h)lut(t)aren, mhd. liutern, lutern, ursprünglich ›lauter machen‹, im eigentlichen Sinn noch technisch: Erze, Flüssigkeiten läutern; in der älteren Rechtssprache auch ›um einen genaueren, besseren Rechtsspruch nachsuchen‹ (›an die nächsthöhere Instanz appellieren‹) oder ›einen solchen finden‹; ebenso moralisch: ein reines feuer hat mein wesen geläutert(Schiller; L059 DWb); ↑ "erläutern". Entsprechend
Läuterung mhd. luterung, auch in juristischem Sinn (u. a. J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741): ich hab' ein Gutachten, einen Bescheid, eine Läuterung… zu machen (Wieland), ebenso bei Schiller in Briefen; auch erweitert: auch gegen das, was Aristoteles… sagt,… bringt Corneille seine Läuterungen [›Ausstellungen‹] bei (A177 Gotthold Ephraim Lessing 7, 370).
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