Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
kund
alte Partizipialbildung zu ↑ "können". Es ist in der Umgangssprache unüblich, aus der früher v. a. in der Urkundensprache sehr häufigen Verwendung in gehobener Rede beibehalten, aber nur noch prädikativ gebraucht: kund sein, -werden, -tun, -machen, -geben, wozu Kundmachung (österr. und ⇓ "S195" schweiz. ); kund bei Dichtern vereinzelt ›kundig‹: Ihr seid der wilden Gegend trefflich kund (Uhland). Die SubstantivierungKunde1 Mask. (ahd. ) bedeutete ursprünglich allgemein
1 ›der Bekannte‹, vgl. noch B. hatte auch in Königsberg alte Kunden und Kundinnen genug (E.M.Arndt); seit 1352 (L046 DRWb)
2 ›der in einem Geschäft Bekannte, der dort zu kaufen pflegt‹.
3 Gauner, Landstreicher und wandernde Handwerksburschen bezeichne(te)n sich untereinander als Kundenim Sinne von ›Kundigen, Kennenden‹, daher Kundensprache (L059 DWb1873) und heute
4 umgangssprachlich Kunde ›Kerl‹ Servus, Ihrig, wie geht's, alter Kunde!(K.Mann; L097 GWb).
Kunde2 Fem. in der Bedeutung ›wissenschaftliche Kenntnis‹ ist im 17. Jahrhundert wahrscheinlich unter Einfluß des Niederländischen durch die Sprachgesellschaften eingeführt; es steht meist in Zusammensetzungen: ↑ "Erdkunde", Altertumskunde, Heilkunde usw.; doch auch einfach: die Kunde der alten Denkmale(Goethe). Noch jünger und nur im gehobenen Stil üblich ›Kenntnis von einem Ereignis durch Nachricht, Überlieferung‹, vgl. keiner war, der Kunde gab (G.A.Bürger); für Kunde von braucht Voß ungewöhnlich den Genitiv: daß er um Kund' ihn fragte des langabwesenden Vaters; Kunde von etwas nehmen bei Wieland ›Notiz nehmen, beachten‹.
Kundgebung ›Bekanntmachung‹ um 1850, ›Demonstration‹ um 1870.
Kundschaft (mhd. )
1 (veraltet) ›Kenntnis, Wissen‹: so gewiß er mit Eurer und des Bischofs Kundschaft gefangen ist (Goethe); einige Offiziere, die von den Aktrizen sogleich Kundschaft nahmen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 21,260,21); an allem, wovon er Kundschaft hat(Schiller); daher auch ›Nachricht‹: da ich so unvermutet Kundschaft von meinem Sohne bekommen habe (Tieck); jetzt noch (selten)
2 ›eingezogene Nachricht, Erkundung‹ (besonders im Krieg); früher auch kollektiv ›die Kundschafter‹: schwerlich möcht' er des Feindes Kundschaft hintergehn (Schiller). In der älteren Sprache auch ›Aussage vor Gericht‹ und ›schriftliches Beweisstück, ausgestelltes Zeugnis‹, noch bis in neuere Zeit ›Zeugnis eines Handwerksburschen‹. Dazu auskundschaften, kundschaften, Kundschafter (frühnhd.) ›Spion‹, in Indianergeschichten u.dgl. ›Späher‹.
3 (veraltet). An KundeMask. sich anschließend, früher ›Bekanntschaft zwischen mehreren‹, vgl. noch bei Lessing laßt die Zeit allmählich, und nicht die Neugier uns're Kundschaft machen; auch ›Verhältnis des Kunden zum Kaufmann‹, vgl. ich will Ihre Kundschaft verlieren (Lessing); jetzt gewöhnlich
4 ›Gesamtheit der Kunden eines Kaufmanns‹ (1725; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache).
künden war zwar schon althochdeutsch/ mittelhochdeutsch vorhanden, ist aber außer Gebrauch gekommen und erst in der neueren Zeit wieder in die Dichtersprache eingeführt nach den Zusammensetzungen ankünden, ↑ "verkünden", (s. unten kündigen). Nur in dem jetzigen Sinn von kündigen hat sich künden in der Volkssprache einiger Gegenden erhalten (L290 Schweiz.Idiotikon 3,355). ⇑ "bekunden", "erkunden".
kundig früher auch mit Umlaut kündig (mhd. ),
1 ›bekannt‹ seit dem 18. Jahrhundert unüblich geworden, nur noch vereinzelt: er verfehlt die kundigen Stege (Körner); ein kund'ger Meuter bist du (A.W.Schlegel); während ihm sonst alle Wege unkundig wären (A. v.Arnim); allgemein geblieben in aktenkundig, offenkundig, stadtkundig; auch landkundig, weltkundig, bei Lessing schulkundig.
2 ›Kenntnis besitzend‹, gewöhnlich mit Genitiv, meist in allgemeinerem Sinn auf eine bleibende Eigenschaft bezogen, z. B. vieler Sprachen kundig, seltener auf die Kenntnis einzelner Tatsachen, vgl. der Störungen schon kundig (Grillparzer); schon kundig des Planes (Mörike); am üblichsten in Zusammensetzungen wie ortskundig, sachkundig usw. Heute modisch sich kundig machen ›sich Informationen/ Kenntnisse verschaffen‹. An Zusammensetzungen wie Naturkunde usw. angeschlossen der Naturkundige, Heilkundige usw. ↑ "klug".
kündigen (mhd. ) zu kundig(1)
1 ›bekannt machen‹, jetzt nur noch in den Zusammensetzungen ⇑ "ankündigen", "verkündigen".
2 (1309; L046 DRWb; gebucht erst L033 Joachim Heinrich Campe 1808!) ›aufkündigen‹: ein Kapital, das Mietverhältnis kündigen; einem kündigen (umgangssprachlich aucheinen kündigen); zu kündigen(2)
Kündigung (19. Jahrhundert) Ich hab deutsch mit dem Chef gesprochen… Abends hatte ich meine Kündigung auf den Ersten (A040 Alfred Döblin, Alexanderplatz 56).
1 ›der Bekannte‹, vgl. noch B. hatte auch in Königsberg alte Kunden und Kundinnen genug (E.M.Arndt); seit 1352 (L046 DRWb)
2 ›der in einem Geschäft Bekannte, der dort zu kaufen pflegt‹.
3 Gauner, Landstreicher und wandernde Handwerksburschen bezeichne(te)n sich untereinander als Kundenim Sinne von ›Kundigen, Kennenden‹, daher Kundensprache (L059 DWb1873) und heute
4 umgangssprachlich Kunde ›Kerl‹ Servus, Ihrig, wie geht's, alter Kunde!(K.Mann; L097 GWb).
Kunde2 Fem. in der Bedeutung ›wissenschaftliche Kenntnis‹ ist im 17. Jahrhundert wahrscheinlich unter Einfluß des Niederländischen durch die Sprachgesellschaften eingeführt; es steht meist in Zusammensetzungen: ↑ "Erdkunde", Altertumskunde, Heilkunde usw.; doch auch einfach: die Kunde der alten Denkmale(Goethe). Noch jünger und nur im gehobenen Stil üblich ›Kenntnis von einem Ereignis durch Nachricht, Überlieferung‹, vgl. keiner war, der Kunde gab (G.A.Bürger); für Kunde von braucht Voß ungewöhnlich den Genitiv: daß er um Kund' ihn fragte des langabwesenden Vaters; Kunde von etwas nehmen bei Wieland ›Notiz nehmen, beachten‹.
Kundgebung ›Bekanntmachung‹ um 1850, ›Demonstration‹ um 1870.
Kundschaft (mhd. )
1 (veraltet) ›Kenntnis, Wissen‹: so gewiß er mit Eurer und des Bischofs Kundschaft gefangen ist (Goethe); einige Offiziere, die von den Aktrizen sogleich Kundschaft nahmen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Lehrjahre 21,260,21); an allem, wovon er Kundschaft hat(Schiller); daher auch ›Nachricht‹: da ich so unvermutet Kundschaft von meinem Sohne bekommen habe (Tieck); jetzt noch (selten)
2 ›eingezogene Nachricht, Erkundung‹ (besonders im Krieg); früher auch kollektiv ›die Kundschafter‹: schwerlich möcht' er des Feindes Kundschaft hintergehn (Schiller). In der älteren Sprache auch ›Aussage vor Gericht‹ und ›schriftliches Beweisstück, ausgestelltes Zeugnis‹, noch bis in neuere Zeit ›Zeugnis eines Handwerksburschen‹. Dazu auskundschaften, kundschaften, Kundschafter (frühnhd.) ›Spion‹, in Indianergeschichten u.dgl. ›Späher‹.
3 (veraltet). An KundeMask. sich anschließend, früher ›Bekanntschaft zwischen mehreren‹, vgl. noch bei Lessing laßt die Zeit allmählich, und nicht die Neugier uns're Kundschaft machen; auch ›Verhältnis des Kunden zum Kaufmann‹, vgl. ich will Ihre Kundschaft verlieren (Lessing); jetzt gewöhnlich
4 ›Gesamtheit der Kunden eines Kaufmanns‹ (1725; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache).
künden war zwar schon althochdeutsch/ mittelhochdeutsch vorhanden, ist aber außer Gebrauch gekommen und erst in der neueren Zeit wieder in die Dichtersprache eingeführt nach den Zusammensetzungen ankünden, ↑ "verkünden", (s. unten kündigen). Nur in dem jetzigen Sinn von kündigen hat sich künden in der Volkssprache einiger Gegenden erhalten (L290 Schweiz.Idiotikon 3,355). ⇑ "bekunden", "erkunden".
kundig früher auch mit Umlaut kündig (mhd. ),
1 ›bekannt‹ seit dem 18. Jahrhundert unüblich geworden, nur noch vereinzelt: er verfehlt die kundigen Stege (Körner); ein kund'ger Meuter bist du (A.W.Schlegel); während ihm sonst alle Wege unkundig wären (A. v.Arnim); allgemein geblieben in aktenkundig, offenkundig, stadtkundig; auch landkundig, weltkundig, bei Lessing schulkundig.
2 ›Kenntnis besitzend‹, gewöhnlich mit Genitiv, meist in allgemeinerem Sinn auf eine bleibende Eigenschaft bezogen, z. B. vieler Sprachen kundig, seltener auf die Kenntnis einzelner Tatsachen, vgl. der Störungen schon kundig (Grillparzer); schon kundig des Planes (Mörike); am üblichsten in Zusammensetzungen wie ortskundig, sachkundig usw. Heute modisch sich kundig machen ›sich Informationen/ Kenntnisse verschaffen‹. An Zusammensetzungen wie Naturkunde usw. angeschlossen der Naturkundige, Heilkundige usw. ↑ "klug".
kündigen (mhd. ) zu kundig(1)
1 ›bekannt machen‹, jetzt nur noch in den Zusammensetzungen ⇑ "ankündigen", "verkündigen".
2 (1309; L046 DRWb; gebucht erst L033 Joachim Heinrich Campe 1808!) ›aufkündigen‹: ein Kapital, das Mietverhältnis kündigen; einem kündigen (umgangssprachlich aucheinen kündigen); zu kündigen(2)
Kündigung (19. Jahrhundert) Ich hab deutsch mit dem Chef gesprochen… Abends hatte ich meine Kündigung auf den Ersten (A040 Alfred Döblin, Alexanderplatz 56).