Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Konvention
1 1.Hälfte des 16. Jahrhunderts (L245 2W.Pfeifer) als staatsrechtlicher Terminus < lat. conventioÜbereinkunft, (völkerrechtlicher) Vertrag‹; daneben seit der 2.Hälfte des 18. Jahrhunderts (1777 Lavater; L081 FWb)2geltende, gesellschaftlich gebilligte Verhaltensnorm, Herkommen, Brauch‹ (über mittelfranz./ franz. convention ›Übereinkunft, Vertrag‹; häufig Plural) nicht nach der Forderung gesellschaftlicher Konvention (A060 Theodor Fontane, Vor dem Sturm, 3,299);
Konventionalstrafe (18. Jahrhundert, vgl. spätlat. conventionalis ›den Vertrag betreffend‹; L081 FWb) ›Strafe bei Nichteinhaltung eines Vertrages‹;
konventionellherkömmlich, den gesellschaftlichen Normen genügend‹, im 18. Jahrhundert (1775; L081 FWb) nach gleichbedeutend franz. conventionnel; hier ist die Minne und der Frauendienst bereits rein konventionell geworden… alles wird gemacht und affektiert (A047 Joseph von Eichendorff, Geschichte der poetischen Literatur Deutschlands, 9,90).
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