Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Kontrakt
Vertrag, Abmachung‹, Ende des 15. Jahrhunderts in der Kanzleisprache aus gleichbedeutend lat. contractus (1493 Riederer; L081 FWb; gebucht S.L261 Simon Rot 1571);kontrahieren im 16. Jahrhundert (L245 2W.Pfeifer) < lat. contrahere ›zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen‹, gebucht S.L261 Simon Rot 1571 »samlen, zusamen bringen«, zunächst v. a. rechtssprachlich
1einen Vertrag schließen‹, daraus ⇓ "S211" studentensprachlich
2ein Duell verabreden‹ (1831, L115 Helmut Henne/ L115 Georg Objartel 3,221); seit Anfang des 19. Jahrhunderts (so gebucht L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801) in erneuter ⇓ "S022" Anlehnung an das lateinische Verb
3zusammenziehen‹ (v. a. fachsprachlich, z. B. als grammatikalischer Terminus); bildungssprachlich allgemein
4miteinander in Konkurrenz stehenAusländische Investoren halten sich zurück… solange sie nicht sicher sind, mit wem sie kontrahieren (Spiegel 1/ 1984, 78; L099 3GWb);
Kontrahent im 16. Jahrhundert (L245 2W.Pfeifer, gebucht L297 Sperander 1727) aus lat. contrahens (Partizip Präsens zu lat. contrahere, s. oben)
1Vertragspartner‹, auch
2Rivale, Gegner im Zweikampf‹;
kontraktlahm, gichtisch gekrümmt‹ (1575 Fischart; L081 FWb) < gleichbedeutend mittellat. contractus (eigentlich ›zusammengezogen‹), veraltet;
Kontraktion gebucht L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801 ›Zusammenziehung, Verkürzung‹ aus gleichbedeutend lat. contractrio.
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