Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Konkurs
(»um 1799«; W.L244 Wolfgang Pfeifer) < lat. concursus ›das Zusammenlaufen, das Zusammentreffen‹, belegt Picander 1726 (L081 FWb), gebucht L003 Johann Christoph Adelung 1775 (Concurs), dazu konkurrierend die lateinische Form Concursus Creditorum nur noch in der »Kanzleisprache« (L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801);1Zahlungsunfähigkeit, Bankrott, Einstellung sämtlicher Zahlungen‹ übertragen: Allein deshalb müßte öffentliche Erziehung… heute Konkurs anmeldensich für gescheitert erklären‹ (Spiegel 4, 1973,81; L099 3GWb);
2 (juristisch) ›gerichtliches Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldnersbist du zum Chef des Amtes für Betreibung und Konkurs ernannt worden(Dürrenmatt; L337 WdG); den Konkurs eröffnen, abweisen, durchführen, abwickeln; Zusammensetzung Konkursverfahren (seit 1.1.1999 durch Insolvenzverfahren abgelöst); weitere Zusammensetzungen Konkursgläubiger, Konkursmasse (1778; L277 Alfred Schirmer, Kaufmannssprache), Konkursprozeß, Konkursverwalter (1804; ebenda); im 19. Jahrhundert scherzhaft Konkursifex (›Bankrotteur‹) (1865 Heyse; ebenda), heute veraltet.
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