Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Konferenz
(1592 Gutmar; L081 FWb) < mittellat. conferentia, zu lat. conferre ›zusammentragen‹, im Deutschen von Beginn als Benennung für eine an den Zweck der Klärung und des Austauschs über einen Sachverhalt gebundene Dialogsorte im Sinne von ›Besprechung, Beratung‹: »Geschäftsunterredung, Geschäftsgespräch und Geschäftsverhandlung« (L031 Joachim Heinrich Campe Erg. 1801), so heute vor allem in Wirtschaft und Politik, vgl. Konferenz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE); im Bereich von Rundfunk und Fernsehen auch wieder im ursprünglichen Sinne des ›Zusammentragens‹, nämlich der Gesprächsteilnehmer (Konferenzschaltung, Videokonferenz), bezogen auf den ⇓ "S043" Computer »für abgeschlossene [Gesprächs-]Bereiche« im Internet (O.L260 Oliver Rosenbaum 1996); dazukonferieren (1525 Emser; L081 FWb), bei S.L261 Simon Rot 1571 als Conferirn noch sowohl mit ursprünglicher wie mit übertragener Teilbedeutung: »zamen tragen… entgegen halten oder richten«.
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