Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Klage
ahd. klaga, mhd. klage, ursprünglich nur ⇓ "S163" oberdeutsch. ⇓ "S181" Der gerichtliche Sinn ›Beschuldigung‹ (vgl. L046 DRWb) hat sich aus der Hauptbedeutung entwickelt, indem im altgermanischen Rechtsleben wirklich ein Wehgeschrei dabei erhoben wurde. Beide Bedeutungen auch beiklagen (ahd. klagon, klagen). Transitiv erscheint es mit einem Akkusativ des Inhalts: seine Not, sein Leid klagen; er hat nichts zu klagen; Gott sei es geklagt; frühneuhochdeutsch und poetisch steht auch das, worum man klagt, im Akkusativ, vgl. ihn zu klagen und zu trösten(Luther); klagt sie den großen göttlichen Mann(Klopstock); klaget der schönsten Blumen Fall (Wieland). Landschaftlich sich klagensich beschweren, über Unwohlsein klagen‹, vgl. es zeigt viel Gutes an, wenn sich die jungen Weiber klagen (Gellert). ⇑ "anklagen", "beklagen", "verklagen".
Kläger ahd. clagari, jetzt nur in gerichtlichem Sinn, früher auch ›Totenkläger‹ (Luther, Schiller); Klopstock gebraucht im allgemeinen Sinn Klager.
kläglich (ahd. ) ›bedauernswert‹, auch ›erbärmlich‹, sowohl in aktiver Bedeutung – auch übertragen: der mond… / sah kläglich aus dem duft hervor (Goethe; L059 DWb) – wie in passiver Bedeutung: wir feierten dein kläglich misgeschick (Goethe; ebenda), oft abwertend: eine klägliche Leistung (L098 2GWb).
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