Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
kennen
ahd. mit Präfigierung bikennen, irkennen, gemeingermanisches Wort, abgeleitet aus ↑ "können". Präteritum, Partizip kannte, gekannt (vgl. "brennen"), doch finden sich in der älteren Sprache und mundartlich auch Formen mit Angleichung an das Präsens kennte, gekennt oder kennete, gekennet. Etwas anderes ist es, wenn nur der Konjunktiv Prät. Umlaut hat, vgl. wer sie nicht kennte, die Elemente(Goethe). Nicht mehr üblich ist kennen mit einem indirekten Fragesatz: er kennet, was für ein Gemächte wir sind (Luther). Poetisch steht es zuweilen mit prädikativem Adjektiv: das du so beweglich kennst, dieses Herz (Goethe); dafür gewöhnlich als so beweglich; statt als im 18. Jahrhundert auch für: kennst du mich für das? (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Götz 4,4.) Im 18. Jahrhundert zuweilen mit reflexivem Dativ: ich hatte eine größere Heiterkeit des Geistes gewonnen, als ich mir (an mir) lange nicht gekannt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,187,7); Sarmaten… die sich nichts Bessers kennen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften 20,125,13). Veraltet ist kennen von ›zu unterscheiden wissen‹: wo sind die rechten, und wie kennt man sie von schlechten (A075 Johann Wolfgang von Goethe, 38,125,5). Frühneuhochdeutsch nähert es sich auch dem Sinn von ↑ "erkennen"(1), vgl. da begegnete ihm Elia; und da er ihn kennete [kannte], fiel er auf sein Antlitz (Luther). Auch später noch kennen an: du weinest… daran kenn' ich dich nicht (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Hermann und Dorothea 4,68). Bei A075 Johann Wolfgang von Goethe häufig auch ›kennenlernen‹: Einen Mann zu sprechen und zu kennen, Den alle mir mit Ehrfurcht nennen (Faust I,1870); am Orte, wo wir uns zuerst kannten(Brief vom 19.9.88). Lehnbildungen nach kennenlernen (Goethe; L059 DWb): schwed. lära känna, niederländ. leeren kennen, dän. lære at kende. ⇑ "anerkennen", "auskennen", "bekennen", "erkennen", "verkennen". Kenner (mhd. ), seit dem 18. Jahrhundert ›Fachmann‹, Kennerblick (Goethe).
kenntlich erscheint seit dem 14. Jahrhundert neben älterem kenn(e)lich (so noch im 17. Jahrhundert), wobei twohl zunächst Übergangslaut war und dann Anlehnung an das Partizip eingetreten ist. Auch neben kennbar bestand noch im 18. Jahrhundert ein kenntbar. Dagegen ist
Kenntnis (mhd. ) von Anfang an aus dem Partizip gebildet. Besondere Wendung: ohne daß Paul Giordano die mindeste Kenntnis von ihm nahm (Tieck); dafür gewöhnlich Notiz nehmen, doch auch etwas zur Kenntnis nehmen.
Kennung (mhd. ) ›Erkennung‹, woraus… eine redliche Kennung und Anerkennung sich hoffen läßt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 15.1.26); jetzt nur fachsprachlich (z. B. ⇓ "S196" seemannssprachlich) ›Erkennungszeichen, Kennzeichnung‹.
Kennkarte (L298 Sprach-Brockhaus 1940) ›Personalausweis‹, laut L097 GWb1978 »früher [gebräuchlich]«.
Kennmarke (L337 WdG) ›Erkennungsmarke (mit Bezug auf Soldaten, die Kripo usw.)‹, auch übertragen der Name des Autors ist Kennmarke für Qualität(L097 GWb).
Kennwort (L056 Duden 91915)
1 »Erkennungswort« (L201 Lutz Mackensen 1952), das statt ausführlicher Angaben steht;
2 das nur einem bestimmten Kreis bekannt ist, ⇓ "S136" militärische "Parole" (ebenda), heute auch benutzt als Zugang zu Konten u.ä.
Kennzeichen 1581 Fischart (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt),
kennzeichnen ›charakterisieren‹ (Herder; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt).
kenntlich erscheint seit dem 14. Jahrhundert neben älterem kenn(e)lich (so noch im 17. Jahrhundert), wobei twohl zunächst Übergangslaut war und dann Anlehnung an das Partizip eingetreten ist. Auch neben kennbar bestand noch im 18. Jahrhundert ein kenntbar. Dagegen ist
Kenntnis (mhd. ) von Anfang an aus dem Partizip gebildet. Besondere Wendung: ohne daß Paul Giordano die mindeste Kenntnis von ihm nahm (Tieck); dafür gewöhnlich Notiz nehmen, doch auch etwas zur Kenntnis nehmen.
Kennung (mhd. ) ›Erkennung‹, woraus… eine redliche Kennung und Anerkennung sich hoffen läßt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 15.1.26); jetzt nur fachsprachlich (z. B. ⇓ "S196" seemannssprachlich) ›Erkennungszeichen, Kennzeichnung‹.
Kennkarte (L298 Sprach-Brockhaus 1940) ›Personalausweis‹, laut L097 GWb1978 »früher [gebräuchlich]«.
Kennmarke (L337 WdG) ›Erkennungsmarke (mit Bezug auf Soldaten, die Kripo usw.)‹, auch übertragen der Name des Autors ist Kennmarke für Qualität(L097 GWb).
Kennwort (L056 Duden 91915)
1 »Erkennungswort« (L201 Lutz Mackensen 1952), das statt ausführlicher Angaben steht;
2 das nur einem bestimmten Kreis bekannt ist, ⇓ "S136" militärische "Parole" (ebenda), heute auch benutzt als Zugang zu Konten u.ä.
Kennzeichen 1581 Fischart (L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt),
kennzeichnen ›charakterisieren‹ (Herder; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt).