Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Kanzel
ahd. kancella < lat. cancelli ›Gitter‹. ⇓ "S110" Bezeichnete zunächst die Schranke in der Kirche, die die Geistlichkeit von den Laien trennte, dann das von einer Brüstung umgebene, erhöhte Lesepult, von dem aus gepredigt wird (↑ "abkanzeln"). Schon bei L200 Josua Maaler 1571 auch ›Rednertribüne‹ und ›Lehrstuhl‹, auch ⇓ "S100" jägersprachlich ›Hochsitz‹ und ›Cockpit‹ (Flugzeug) (L337 WdG).Kanzlei mhd. kanzelie, ⇓ "S010" zunächst ›für die Schreiber gesonderter Raum bei einer Behörde‹, dann ›Behörde, Büro‹ (vgl. L046 DRWb). ⇓ "S208" Kanzleien waren von Bedeutung für die schriftsprachliche Entwicklung, vgl. Luther ich rede nach der sächsischen canzelei (L059 DWb); cantzley teutsch (1591 Franck; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt); hof- und cantzley-sprachen (1752; L046 DRWb), Kanzleisprache; dazu
Kanzler ahd. kanzelari < spätlat. cancellarius ⇓ "S010" ›Vorsteher einer Kanzlei‹, dann für verschiedenene öffentliche Ämter bis zum höchsten Regierungsamt: ↑ "Reichskanzler" (Deutsches Reich) und Bundeskanzler (BRD);
Kanzlerdemokratie ›parlamentarische Regierungsform der BRD, geprägt durch die starke Stellung des Kanzlers‹, gebucht L097 GWb1978.
ahd. kancella < lat. cancelli ›Gitter‹. ⇓ "S110" Bezeichnete zunächst die Schranke in der Kirche, die die Geistlichkeit von den Laien trennte, dann das von einer Brüstung umgebene, erhöhte Lesepult, von dem aus gepredigt wird (↑ "abkanzeln"). Schon bei L200 Josua Maaler 1571 auch ›Rednertribüne‹ und ›Lehrstuhl‹, auch ⇓ "S100" jägersprachlich ›Hochsitz‹ und ›Cockpit‹ (Flugzeug) (L337 WdG).Kanzlei mhd. kanzelie, ⇓ "S010" zunächst ›für die Schreiber gesonderter Raum bei einer Behörde‹, dann ›Behörde, Büro‹ (vgl. L046 DRWb). ⇓ "S208" Kanzleien waren von Bedeutung für die schriftsprachliche Entwicklung, vgl. Luther ich rede nach der sächsischen canzelei (L059 DWb); cantzley teutsch (1591 Franck; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt); hof- und cantzley-sprachen (1752; L046 DRWb), Kanzleisprache; dazu
Kanzler ahd. kanzelari < spätlat. cancellarius ⇓ "S010" ›Vorsteher einer Kanzlei‹, dann für verschiedenene öffentliche Ämter bis zum höchsten Regierungsamt: ↑ "Reichskanzler" (Deutsches Reich) und Bundeskanzler (BRD);
Kanzlerdemokratie ›parlamentarische Regierungsform der BRD, geprägt durch die starke Stellung des Kanzlers‹, gebucht L097 GWb1978.