Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Jurist
"S181" um 1300 juriste (L215 Paul Möller) < mittellat. juristaRechtsgelehrter‹, bei Heinrich Wittenwiler um 1400 jurist, später auch ›Jurastudent‹ (Jura studieren 1642; L081 FWb); dazujuristisch (Luther; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) und
JuristereiRechtswissenschaft‹ (1534; L081 FWb), das inzwischen ⇓ "S031" abwertend wirkt (wie auch andere Bildungen auf -ei), anders als
Jurisprudenz (1715; L081 FWb) < lat. iuris prudentia;
juridisch nach lat. iuridicus, franz. juridiqueder Rechtswissenschaft gemäßjuridisch-kanonische Fakultät (A075 Johann Wolfgang von Goethe 45,381; L151 Josef Kehrein). Zu lat. ius ›Recht‹ auch ↑ "Justiz". Engl. jury > franz. jury > dt.
Jury (L032 Joachim Heinrich Campe Erg.), zuerst ›Schwur- oder Schiedsgericht‹, bald ›Preisgericht bei Wettbewerben u.dgl.Ich höre, daß ihr euch in Stuttgart mit dieser Frage so lange herumquält, bis ihr aus Verzweiflung auf den Kopf des besten Lustspieldichters einen Preis gesetzt habt. Wie ich vernehme, gehörten Sie selber, lieber Lewald, zu den Männern der Jury (1837 A118 Heinrich Heine, 7,238), heute meist in französischer Aussprache.
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