Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Junker
(15. Jahrhundert), gekürzt aus mhd. junc-herre, Seitenstück zu ↑ "Jungfrau". Junker trat endgültig im 18. Jahrhundert zur starken Flexion über. Ursprünglich ›adliger Knabe bzw. Jüngling, bevor er zum Ritter geschlagen ist‹; bis ins 18. Jahrhundert ›Sohn eines adligen Gutsherrn‹; daneben seit ca. 1500 Bezeichnung eines Adligen ohne Rücksicht auf Altersverhältnisse, was mit der schwierigeren Erlangung der Ritterwürde zusammenhängt. Im Mittelhochdeutschen bezeichnet juncherre speziell den am Hof dienenden Edelknaben; daher Hofjunker, Kammerjunker. Älter geworden, diente der juncherre als ↑ "Knappe", um sich zum Ritter vorzubereiten; von da aus ist Junkerzur Bezeichnung der adligen Offiziersanwärter geworden, dann überhaupt ›Offiziersanwärter‹: Fahnenjunker (L003 Johann Christoph Adelung 1775). Heute Junker meist historisch für den preußischen, ostelbischen Landadligen des 19. Jahrhunderts; vgl.Junkertum (1819; L360 ZDW7,8) als ⇓ "S192" »scheltendes Schlagwort« (L181 Otto Ladendorf), das besonders auf die Dünkelhaftigkeit dieser Kreise zielte.
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