Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
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›zur Aufbewahrung übergeben‹; im 16. Jahrhundert dafür auch hinter einen legen, wobei wohl die Anschauung zugrunde liegt, daß der Betreffende sich gewissermaßen zum Schutze davor zu stellen hat.
›zur Aufbewahrung übergeben‹; im 16. Jahrhundert dafür auch hinter einen legen, wobei wohl die Anschauung zugrunde liegt, daß der Betreffende sich gewissermaßen zum Schutze davor zu stellen hat.