Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Hand
gemeingermanisch (got. handus, engl. hand), ahd. / mhd. hant; ursprünglich u-Stamm, daher früher im Dativ Plural unumgelautete Form, die erst allmählich durch die umgelautete ersetzt wurde. Am längsten hat sich Handen in bestimmten Verbindungen mit Präpositionen erhalten, so bei Handen (Goethe); häufig zusammengeschrieben, so zu Handen (zuhanden) (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Brief vom 15.1.31), nicht selten bis um 1900 auf Adressen zu Handen des Herrn; an Handen; bei A075 Johann Wolfgang von Goethe in der Formel an Handen gehen (II 8,118,8), wo man den Akkusativ erwarten sollte; in allgemeinem Gebrauch geblieben sind ↑ "abhanden" und ↑ "vorhanden"; ⇓ "S163" oberdeutsch ist obhanden. Im Genitiv Plural steht im Mittelhochdeutschen die unumgelautete Form bei der Bedeutung ›Art‹ (s. unten), neuhochdeutsch geblieben in "allerhand" (↑ "all"). Der alte Dativ Singular mhd. hendeist geblieben in ↑ "behende". Die Hand spielt bei vielen symbolischen Handlungen eine Rolle (vgl. L140 HWDA, L333 Karl Friedrich Wilhelm Wander, L258 Lutz Röhrich, L296 Keith Spalding), vgl. mittelalterlich rechtssprachlich mit Hand und Mund (Ende des 13. Jahrhunderts) ›Gebärde [Hand]»verbürgt die Verbindlichkeit des Versprechens« [Mund]‹ (R.Schmidt-Wiegand, in: Frühmittelalterliche Studien 25,1991,285), so dann auch außerhalb juristischer Kontexte: Nun danket alle Gott / mit Herzen, Mund und Händen; vgl. auch neuhochdeutsch umgangssprachlich beim Versprechen die Hand drauf. Mitunter bleibt im sprachlichen Ausdruck bewahrt, was in Wirklichkeit gar nicht mehr ausgeführt wird:⊚⊚ für jmdn. die Hand ins Feuer legenbürgen‹; jmdm. die Hand seiner Tochter geben; österr. küß die Hand bei der Begrüßung von Damen, ohne daß ein Handkuß erfolgt. Weil die Hand wesentlich für die meisten körperlichen Tätigkeiten ist, dienen Verbindungen mit Handsehr häufig zum Ausdruck des Tätigseins, auch wenn dies der Hauptsache nach geistiger Natur ist:
⊚⊚ alle Hände voll zu tun haben; keine Hand rühren; die Hände in den Schoß legen; freie Hand habentun können, was einem beliebt‹; jmdm. freie Hand geben/ lassen; ihm sind die Hände gebunden; in die Hand nehmen, ähnlich etwas unter der Hand haben, etwas unter den Händen habenan etwas arbeiten‹; Hand an etwas legen; die letzte Hand anlegen; es geht ihr leicht/ schwer von der Hand; jmdm. zur Hand gehen bzw. jmdm. an die Hand gehenjmdm. helfen‹; jmdm. in die Hand/ Hände arbeiten; auf eigene Hand (frühnhd. sich auf eigene Hand setzensich an selbständige Betreibung eines Gewerbes machen‹); hierher auch seine Hände in Unschuld waschen(nach A180 Martin Luther, Psalm 26,6). Mit der Hand wird gegeben, daher mit leeren/ vollen Händen kommen u.dgl. Die Hand ist natürlich auch beim Spiel tätig, von daher übertragene Redensarten etwa:
⊚⊚ alle Trümpfe/ Karten in der Hand haben; die Hand bei etwas im Spiel haben; jmdm. etwas in die Hände spielen, dazu ↑ "Hinterhand".Sie dient zum Schreiben, daher ›Art, wie man schreibt, Handschrift‹. Als das Festhaltende ist sie Zeichen des Besitzes und der Gewalt über eine Sache oder Person:
⊚⊚ Hand auf etwas legen (ursprünglich symbolische Handlung); eine Sache geht durch viele Hände; etwas aus erster/ zweiter Hand kaufen (frühnhd.); in guten Händen sein; aus der Hand geben; aus freier Hand verkaufen (freiwillig, im Gegensatz zur Zwangsversteigerung); ich habe es in der Hand (›habe die Entscheidung darüber‹); es liegt in meiner Hand; in jmds. Hände legen/ geben; jmdm. in die Hände fallen/ liefern; in öffentlicher Hand (›in staatlichem Besitz‹); umgangssprachlich sie ist in festen Händen (›hat einen festen Freund‹); vgl. auch ⇑ "Oberhand", "überhandnehmen". Andere Formeln drücken aus, daß etwas nahe ist, so daß man es greifen, daher auch darüber verfügen kann:
⊚⊚ bei der Hand sein; zur Hand sein/ kommen; frühneuhochdeutsch einem zuhanden kommen/ stoßen (›begegnen, widerfahren‹); an der Hand haben; an die Hand geben; vgl. "vorhanden", und ↑ "anhand"; hierher auch die Verwendung in Zusammensetzungen wie HandbuchBuch, das man zur Hand haben muß‹, nach lat. manuale (15. Jahrhundert; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt), Handwörterbuch, Handausgabe, Handgebrauch. Die Hand ist auch das Helfende, Schützende:
⊚⊚ jmdm. die Hand bieten; jmdn. bei der Hand nehmen: Vielleicht nahm mich ein Erwachsener… bei der Hand und leitete mich fürsorglich durch die Gefahren des Verkehrs (A083 Günter Grass, Blechtrommel 119); die Hand von jmdm. abziehen. Die Gestik der Hand als Ausdrucksmittel bestimmter Emotionen liegt folgenden Redensarten zugrunde:
⊚⊚ die Hände ringen (mhd. winden) ›verzweifelt sein‹; sich die Hände reibensich (selbstgefällig) freuen‹; die Hände überm Kopf zusammenschlagenmaßlos erstaunt, entsetzt sein‹; Hand aufs Herz!ehrlich gesprochen!‹ (Klinger; L059 DWb); vgl. auch die Hände falten; in die Hände klatschen; religiös Handauflegung; weiter ⇑ "Faust", "Finger". Sonstige bildliche Wendungen:
⊚⊚ es liegt auf der Hand (so daß es jeder sehen kann, daher ›es ist klar‹), Gegensatz unter der Hand (verkaufen), heute unterderhandnebenbei‹; es ist mit Händen zu greifenganz offensichtlich‹; von der Hand in den Mund lebenwas man erwirbt, gleich verzehren‹; (eine Frau) auf Händen tragenverwöhnen‹; umgangssprachlich die Beine in die Hand nehmensich zu Fuß beeilen‹. Als Ausdruck großen Eifers mit beiden Händen zugreifen, sich mit beiden Händen wehren. Anders eine Sache hat Hand und Fuß (frühnhd. hende vnd fuesse; L019 Wilhelm Borchardt 202) ›ist in Ordnung, vollständig, man kann sich darauf verlassen‹. Die Hand dient als Maßbestimmung: eine Handvoll/ Handbreit; Zeitbestimmungen: im Handumdrehen (vgl. so komm' ich, Hand kehr um, zu einem Ritter Grillparzer); kurzerhandohne Zögern, sofort‹ wohl nach lat. brevi manu, wie von langer Hand nach lat. longa manu oder franz. de longue main. Eine große Rolle spielt der Gegensatz von rechter und linker Hand: Ehe zur linken Hand (›nicht vollgültige Ehe‹); umgangssprachlich
⊚⊚ zwei linke Hände habenungeschickt sein‹; rechter/ linker Handauf der rechten/ linken Seite‹. Von der Bedeutung ›Seite‹ früh zu ›Art‹: mhd. allerhande Genitiv Plural ›von allen Arten‹, nhd. "allerhand"; früher auch mancherhand u. a. ⇑ "handeln", "Hantel", "hantieren".
Handfertigkeit 1691 L308 Kaspar Stieler, zu älterem handfertiggeschickt‹.
handfest
1 in der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache jmdn. handfest machengefangensetzen‹;
2tüchtig mit der Hand, kräftig‹, handfeste Gemütsart (Gotthelf); Handfeste Fem. ›Urkunde‹ in frühneuhochdeutscher Rechtssprache eigentlich ›Bestätigung der Urkunde durch eigenhändige Unterschrift‹.
Handgeld (1616; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) ›Geld, das bei der Anwerbung für ein Dienstverhältnis gezahlt wird‹ (auf die gelobende Hand).
handgemein nur noch in der Verbindung handgemein werdeneinander tätlich angreifen‹.
Handgemenge (L308 Kaspar Stieler 1691) ›Tätigkeit, Raufereiund wenn der Erzengel Michael mit dem Moloch ins Handgemeng kommen sollte (A222 Friedrich Schiller, Räuber 5,2).
Handgepäck (1876; L264 Daniel Sanders 1885).
Handgriff (ahd. ) ›Griff mit der Hand‹, dann ›Handhabe‹ (am Faß usw.), zuerst niederdeutsch, hochdeutsch J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741, übertragen »technisch geschicktes Verfahren« (1640; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt), zeigt ihnen vorteile und handgriffe(Möser; L059 DWb), auch »kunstmäszige handhabung des gewehrs« (ebenda).
Handhabe (ahd. ) zunächst ›dasjenige, woran man einen Gegenstand hält und führt(↑ "haben"),oft bildlich: eine Handhabe zu ergreifen, mit der man die Geschäfte des gemeinen Lebens anfaßt (Goethe); heute veraltend ›begründete Veranlassung‹. Davon abgeleitet
handhaben (15. Jahrhundert) ›schützen‹, wohl nach lat. manutenere; angelehnt an Handhabe: ›etwas mit der richtigen Handhabe tun‹, demnach (heute) ›es seiner Bestimmung gemäß gebrauchen‹. Häufig uneigentlich: sie sind Gottes Diener, die solchen Schutz sollen handhaben (Luther); das Recht, Gericht und Gerechtigkeit handhaben (Luther); Rätsel handhaben (Schiller).
Handkuß (1678; L168 Matthias Kramer).
Handlanger (1420; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt); ein Handlanger, dazu noch ungeschickt. Ein Nichts (1988 B.A247 Botho Strauß, Sieben Türen, 187); ↑ "lang"(3), Handlangerinnen (A149 Franz Kafka, Verschollene 201).
HandreichungBeistand, Unterstützung (auch durch Almosen)‹, öfter in der Bibel und sonst frühneuhochdeutsch. Zugrunde liegt die syntaktische Verbindung zur Hand reichen. Heute auch anstelle von Handoutan die Zuhörer eines Vortrags verteilte schriftliche Information‹.
Handschlag
1 ahd. ›Ohrfeige‹, so noch bis 18. Jahrhundert;
2 seit dem Mittelhochdeutschen (Iwein; L059 DWb) als Bekräftigung eines Versprechens;
3 erst seit dem 19. Jahrhundert mit/ durch Handschlag begrüßen (und verabschieden).
Handschrift spätmhd. hantschrift (L190 Lexer), auch handgeschrift (L200 Josua Maaler),
1Schriftzüge der eigenen Handich kenne seine Handschrift (L169 Matthias Kramer), von meiner handschrift nichts (Schiller; L059 DWb), dann auch übertragen die [Männer entsprechen] ganz der handschrift… , welche die natur in ihr äuszeres gerissen(Klinger; L059 DWb).
2Schriftstücksein handschrift und klagzeddel (Luther; L059 DWb), bis ins 18. Jahrhundert insbesondere ›Schuldbrief mit eigener Namensunterschriftdu bist ein ordentlicher mann, / dem musz man ohne handschrift borgen (Gellert; L059 DWb).
3geschriebene Blätter oder Bogen, v. a. vor der Erfindung des Buchdrucksalle handschriften… gekannt haben(Lessing; L059 DWb).
handschriftlich nach Handschrift(1) und (2) sich handschrifftlich verpflichten(Kramer).
Handschuh ahd. hantscuoh, vielleicht umgedeutet aus antscuohGegenschuh‹;
einem den Handschuh hinwerfen ist Symbol für Ankündigung der Fehde. Daher "Fehdehandschuh"; verarbeitet in A222 Friedrich Schiller, Der Handschuh.
Handstreich (16. Jahrhundert) anfangs wie Handschlag(1), dann ›rasch und unerwartet ausgeführtes Unternehmen‹, um 1800 ⇓ "S024" Lehnbedeutung nach franz. coup de main; vgl. "Staatsstreich".
Handtuch ahd. hanttuoch, wofür A075 Johann Wolfgang von Goethe noch ⇓ "S137" mitteldt. Handquehle (Dichtung und Wahrheit 26,323,17) und das Oberdeutsche mundartlich Handzwehle hat.
Handwerk (ahd. ) Definition von J.A008 Johann Beckmann, Anleitung zur Technologie 1777, I: »Die Kunst, die rohen oder schon bearbeiteten Naturalien zu verarbeiten, heißt ein Handwerk«; Ausdruck der wandernden Handwerksburschen war
das Handwerk grüßenbei den Handwerksgenossen vorsprechen(um eine Unterstützung zu erbitten)‹. Vielfach wird Handwerk übertragen verwendet: z. B. wenn man Verstellung als Handwerk treibt (Goethe). Heute phraseologisch
⊚⊚ sein Handwerk verstehen; einem ins Handwerk pfuschen; einem das Handwerk legenseinen Machenschaften ein Ende setzen‹. Handwerkslieder erschienen in Leipzig und Dessau 1783. Eine Arbeit wurde seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts handwerksmäßig genannt, wenn sie nach einer herkömmlichen Schablone gemacht war. Dazu
Handwerker 14. Jahrhundert.
Handzeichen 19. Jahrhundert ›Zeichen an Stelle der Unterschrift (meist drei Kreuze)‹, heute ›Handheben‹ bei Abstimmung usw.
handlich (schon ahd. unhandlich)
1bequem (für die Hand), leicht zu handhaben‹.
2"S195" schweizerisch ›rüstig, tüchtig‹, so bei Schiller im Tell handlich zuzugehen im Anschluß an seine Quelle (Tschudi), in der es heißt daß sie hantlich zugint (›tüchtig zögen, d. h. ruderten‹).
Handy"S190" wohl in semantischer (und artikulatorischer) Anlehnung an engl. handygriffbereit, handlich‹ gebildete, i-Suffix-Ableitung zu dt. Hand; zunächst allgemein für mobile Geräte der Datenübertragung (vgl. Handy-Scanner, 1989), dann speziell ›mobiles Funktelefon‹ (1993; Funkschau, Heft 3, 11), im Englischen dafür mobileoder portable (phone), porty.
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