Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Haft
Fem. (ahd. ), verwandt mit ↑ "heben"; ›Gefangenhaltung‹, in der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache auch ›Beschlagnahme‹; oberdeutsch auch ›Geld, das zur Befestigung eines Vertrages, z. B. beim Mieten von Dienstboten,gegeben wird‹ (Haftgeld);Haftbefehl 1868, dafür älter Haftbrief (L046 DRWb 4,1409).
Haftpflicht 1870.
haften ahd. haften, wohl aus dem Adjektiv haft (↑ -{{link}}haft{{/link}}) abgeleitet
1 zu Haft(ahd. ) Mask. , ›was zum Zusammenhalten dient‹, im Sinne von ›kleben‹ (↑ "heften"); daraus abgeleitet seit dem 14. Jahrhundert (L046 DRWb4,1412) ⇓ "S181" rechtssprachlich
2 ›bürgen, Verantwortung für etwas übernehmen‹ unter Berührung mit dem Femininum Haft.
Fem. (ahd. ), verwandt mit ↑ "heben"; ›Gefangenhaltung‹, in der älteren ⇓ "S181" Rechtssprache auch ›Beschlagnahme‹; oberdeutsch auch ›Geld, das zur Befestigung eines Vertrages, z. B. beim Mieten von Dienstboten,gegeben wird‹ (Haftgeld);Haftbefehl 1868, dafür älter Haftbrief (L046 DRWb 4,1409).
Haftpflicht 1870.
haften ahd. haften, wohl aus dem Adjektiv haft (↑ -{{link}}haft{{/link}}) abgeleitet
1 zu Haft(ahd. ) Mask. , ›was zum Zusammenhalten dient‹, im Sinne von ›kleben‹ (↑ "heften"); daraus abgeleitet seit dem 14. Jahrhundert (L046 DRWb4,1412) ⇓ "S181" rechtssprachlich
2 ›bürgen, Verantwortung für etwas übernehmen‹ unter Berührung mit dem Femininum Haft.