Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Gunst
(mhd. ) zu "gönnen", wie "Kunst" zu "können", der ursprünglichen Bedeutung des Verbs entsprechend zunächst1 ›Gewährung, Erlaubnis‹, so am längsten bewahrt in mit Gunst wie mit "Verlaub" zur Entschuldigung eines Ausspruchs, dafür mit Gunsten (vgl. unten zugunsten) (G.A.Bürger); daneben
2 ›Wohlwollen‹, nicht "gönnen" sondern "Gönner" entsprechend, immer auf das Verhältnis des höher Stehenden, Mächtigeren zu dem Niedrigeren, Schwächeren bezogen: groszer herren gunst (1550; L059 DWb), die Gunst des Volkes, die einem Politiker zuteil wird; übertragen personifiziert Gunst des Schicksals, des Augenblicks, der Umstände usw.; Gegensatz Ungunst; auch
3 ›Gewährung eines Vorteils‹: um eine Gunst bitten, eine Gunst gewähren, zugunsten jmds. ›jmdm. zum Vorteil‹ (über den Plural ↑ "Ehre"), ungewöhnlich im Singular: die Concurrenz ist, die Gelegenheit zu unsrer Gunst (Schiller), zu Gunst der Pfaffen (Schiller), zu meiner Gunst (Goethe), zu seiner Gunst (Lenau). "Mißgunst" (↑ "mißgönnen").
günstig mhd. günstic; selten Gunst(2) entsprechend ›wohlgesinnt‹ auf Personen bezogen; zumeist Gunst(3) entsprechend ›vorteilhaft‹: günstiges Wetter, günstige Gelegenheit, adverbial günstig beurteilen, im Sinne von ›preiswert‹ etwas günstig kaufen; dazu "begünstigen".
Günstling (1671; L059 DWb) nach franz. favori; zumeist ⇓ "S166" abwertend: Ein Günstling des Glückes (L003 Johann Christoph Adelung 1775).
(mhd. ) zu "gönnen", wie "Kunst" zu "können", der ursprünglichen Bedeutung des Verbs entsprechend zunächst1 ›Gewährung, Erlaubnis‹, so am längsten bewahrt in mit Gunst wie mit "Verlaub" zur Entschuldigung eines Ausspruchs, dafür mit Gunsten (vgl. unten zugunsten) (G.A.Bürger); daneben
2 ›Wohlwollen‹, nicht "gönnen" sondern "Gönner" entsprechend, immer auf das Verhältnis des höher Stehenden, Mächtigeren zu dem Niedrigeren, Schwächeren bezogen: groszer herren gunst (1550; L059 DWb), die Gunst des Volkes, die einem Politiker zuteil wird; übertragen personifiziert Gunst des Schicksals, des Augenblicks, der Umstände usw.; Gegensatz Ungunst; auch
3 ›Gewährung eines Vorteils‹: um eine Gunst bitten, eine Gunst gewähren, zugunsten jmds. ›jmdm. zum Vorteil‹ (über den Plural ↑ "Ehre"), ungewöhnlich im Singular: die Concurrenz ist, die Gelegenheit zu unsrer Gunst (Schiller), zu Gunst der Pfaffen (Schiller), zu meiner Gunst (Goethe), zu seiner Gunst (Lenau). "Mißgunst" (↑ "mißgönnen").
günstig mhd. günstic; selten Gunst(2) entsprechend ›wohlgesinnt‹ auf Personen bezogen; zumeist Gunst(3) entsprechend ›vorteilhaft‹: günstiges Wetter, günstige Gelegenheit, adverbial günstig beurteilen, im Sinne von ›preiswert‹ etwas günstig kaufen; dazu "begünstigen".
Günstling (1671; L059 DWb) nach franz. favori; zumeist ⇓ "S166" abwertend: Ein Günstling des Glückes (L003 Johann Christoph Adelung 1775).