Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Graf
ahd. gravo, mhd. grave, vielleicht entlehnt < mittellat. graphio, griech.-byzant. grapheús, also von den Merowingern übernommener Hoftitel wie "Arzt"; ursprünglich ›Polizeibeamter, Vollstreckungsbeamter‹, seit dem Mittelhochdeutschen auch ›ernannter Beamter (mit Richterbefugnissen)‹, so noch in "Deichgraf", Salzgraf, insbesondere ›Vorsteher eines Gaues‹ usw., verändert dann seinen Sinn dadurch, daß ein solches Amt zu einer erblichen Würde wird, die immer mehr an Souveränitätsrechten gewinnt, daher auch erblicher Titel zwischen Fürst und Freiherr; mit dem Merkmal des Stolzes seit dem Mittelhochdeutschen auch übertragen zur Bezeichnung einer dünkelhaften Haltung da sasse mein herr Simplicius wie ein junger graf (Grimmelshausen; L059 DWb); daraus abgeleitetGräfin mhd. grævinne, grævin.
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