Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Gewerkschaft
Kollektivum zu mhd. gewerke, nhd. Gewerke Mask. ›Handwerksgenosse‹, ›Teilhaber an einem Bergwerk‹ (↑ "Werk");1 zunächst ⇓ "S033"Gesamtheit der Inhaber eines Bergwerks‹ (1503; Otto, in: L239 PBB(H) 97,225);
2 auch ›Gesamtheit der zu einer Zeche gehörigen Handwerker‹ (L004 Johann Christoph Adelung), ähnlich "Innung", "Zunft";
3 seit 1868 wird Gewerkschaft in der heute nur noch üblichen Bedeutung ›Arbeitnehmerorganisation‹ gebraucht; ursprünglich Wiedergabe von engl. trade-union (1831; L228 OED), wobei die sozialdemokratische Prägung von J.Schweitzer zunächst mit Gewerkverein und Gewerksgenossenschaft (Hirsch-Duncker) konkurrierte; Er sei aber dieser Gewerkschaft niemals beigetreten, weil er in seinem Leben niemals irgendeiner Vereinigung, einem Verein, einer Gesellschaft, einer Ansammlung beigetreten sei (Th.A012 Thomas Bernhard, Frost 193); Zusammensetzungen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaftsmitglied, Gewerkschaftssekretär, Eisenbahnergewerkschaft, Industriegewerkschaft usw. Zu Gewerkschaft(3)
Gewerkschaft(l)er (um 1900; L059 DWb);
gewerkschaftlich zunächst (1765; L059 DWb) zu Gewerkschaft(2), dann zu Gewerkschaft(3).
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