Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Gewähr
Fem. , mhd. gewer, zu wern (nhd. gewähren, s. unten), ›Bürgschaft, Sicherstellung‹, ursprünglich offizieller Rechtsausdruck (Sachsenspiegel II 16, vgl. L046 DRWb4,649), jetzt in abgeschwächt rechtlichem Sinn.Gewährsmann (1553; L059 DWb), vgl. mhd. gewereman, nhd. Gewährmann (noch L004 Johann Christoph Adelung); heute sind auch Gewährsfrau bzw. Gewährsperson in Gebrauch.
gewährleistendurch Verschmelzung aus Gewähr leisten (Mitte des 18. Jahrhunderts; L059 DWb) um 1800 entstanden (L032 Joachim Heinrich Campe Erg. s. v. garantiren),
Gewährleistung Mitte des 18. Jahrhunders (1774 Herder; L059 DWb), zuvor Gewehrleistung (1744; L059 DWb).
gewähren ahd. giweren, mhd. gewern, woneben gewöhnlicher unpräfigiertes wern(ahd. weren);
1bewilligen‹, ›zuteil werden lassenjmdm. etwas gewähren, Gegensatz "versagen". Mittelhochdeutsch sagt man jmdn. eines dinges wern, und diese Konstruktion findet sich noch im 18. Jahrhundert: der Herr gewähre dich aller deiner Bitte(Luther), Sie haben sie einmal Ihres Schutzes gewährt(Lessing), gewähre mich edleres Ruhmes (Voß), Ich ward meines Wunsches gewährt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Götz 2,9; 8,73,17; vgl. Brief vom 14.9.30). Man sagt auch mit sächlichem Subjekt etwas gewährt Vergnügen, Vorteil, Sicherheit u.dgl. Die Veränderung der Konstruktion ist am frühesten eingetreten in Fällen wie eine Bitte, einen Wunsch gewähren, erst später ist auch das, was man gibt oder leistet, in den Akkusativ getreten: Was eine Gottheit diesem frei gewährt (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Tasso 1303), Ich sei, gewährt mir die Bitte, / In eurem Bunde der Dritte (A222 Friedrich Schiller, Die Bürgschaft).
2 Formelhaft jmdn. gewähren lassenjmdn. in seinem Tun nicht hindern‹: so muß man sie haben und lieben… und jeglichen lassen gewähren (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Hermann und Dorothea 3,49). Der Ursprung der bei Goethe häufigen Formel ist noch nicht sicher erklärt. Vielleicht geht sie auf gewähren im Sinne von ›währen‹ zurück oder auf gewerden lassen, das frühneuhochdeutsch in der gleichen Bedeutung wie gewähren lassen gebraucht wird (Klaeber, in: L382 JEGP18,2,250ff.).
3 Jetzt veraltet ›gewährleisten, bürgenEinem seinen Schaden gewähren (L004 Johann Christoph Adelung); ihr seid mein Gast, ich muß / Für eure Sicherheit gewähren! (A222 Friedrich Schiller, Tell 1,4); Welches Pfand gewährte mir für Euch (A222 Friedrich Schiller, Stuart 3,4).
Gewährung L105 Georg Henisch 1616.
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