Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
geständig
mhd. gestendec, zu ↑ "gestehen", aus einem ⇓ "S239" untergegangenen Substantiv Gestand, wie "verständig" aus "Verstand"; ›ein Vergehen zugebend‹, bis ins 18. Jahrhundert auch mit Genitiv: der Schuld geständig(Möser), zuweilen auch mit Akkusativ: eine Lüge ins Gesicht geständig zu sein (Jean Paul); heute ohne Objekt: der Dieb war geständig. Geständnis (1638; L284 Justus Georg Schottelius); im Gegensatz zum Adjektiv auch allgemeiner ›Bekenntnis‹: die geständnisse der sehnsucht(2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; L059 DWb), entsprechend "gestehen".
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