Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Gericht
ahd. girihti, mhd. gerihte;1 ursprünglich zu ↑ "gerecht", dann (noch ahd. ) zu ↑ "richten"(8) ⇓ "S181"
1.1 als Tätigkeitsbezeichnung ›Rechtsprechung‹, eine Halle… darin man gericht hielt(A180 Martin Luther, 1.Könige 7,7), Vnd gehe nicht ins Gericht mit deinem Knecht (A180 Martin Luther, Psalm 143,2) übertragen ›bestrafe ihn nicht‹; religiös gedeutet Jüngstes GerichtWeltende‹: die Menschen müssen rechenschafft geben am jüngsten Gericht (A180 Martin Luther, Matthäus 12,36);
1.2 auf die Instanz bezogen Fur gericht komen (L105 Georg Henisch), Furs gericht gehen (ebenda), zu Gericht sitzen (Maaler), ordendlich… auserordentlich Gericht (L308 Kaspar Stieler), Das hochste Gerichte (L305 Christoph Ernst Steinbach); metonymisch ›Gruppe der Richter‹: das Gericht ist beysammen (L308 Kaspar Stieler), auf das Gebäude bezogen In das Gericht gehen (L003 Johann Christoph Adelung 1775); seit dem Mittelhochdeutschen
2zubereitete Mahlzeit‹ im Anschluß an "richten"(6): ein Gericht kochen… auftragen (L308 Kaspar Stieler), ein Gericht nach Spanischer Art (L169 Matthias Kramer).
Gerichtsbarkeit (1531; Otto, in: L239 PBB(H) 97,224) zu einem ⇓ "S239" untergegangenen gerichtbarvor ein Gericht gehörig‹, ›Befugnis, Recht zu sprechen‹;
Gerichtsvollzieher 1877 Deutsche Zivil-Prozeß-Ordnung; ›Beamter, der Zwangsvollstreckungen durchführt‹.
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