Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
genehm
mhd. genæme zu ↑ "nehmen", also eigentlich ›was zu nehmen ist, was man gern nimmt‹, daher ›gefällig, willkommen‹; aufgrund ursprünglich vorzugsweise höfischen Gebrauchs bereits im 18. Jahrhundert gehoben, so älter ⇓ "S010" kanzleisprachlich etwas genehm haltenbilligen, sich einverstanden erklären‹; dazu Genehmhaltung, ↑ "angenehm";genehmigen L003 Johann Christoph Adelung 1775; institutionell ›gewähren‹; seit späterem 19. Jahrhundert umgangssprachlich sich einen (z. B. Schoppen) genehmigeneinen trinken‹ (1885; L320 Trübner);
Genehmigung (1747; L059 DWb).
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