Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
gelt
mundartlich auch gell, gelle, spätmhd. (14. Jahrhundert, wohl älter; L059 DWb) geltees möge gelten‹ (3. Person Sg. Präs. Konjunktiv von ↑ "gelten"), frühnhd. gelt?, gilt? (L169 Matthias Kramer 1700), auch was gelt's (Murner; L059 DWb); insbesondere ⇓ "S212" süddeutsch (L171 Paul Kretschmer 23), in anderen Mundarten dafür ne?, nicht (wahr)? (↑ "nicht") sowie ↑ "oder"?, woll (↑ "wohl") vgl. L066 Jürgen Eichhoff, Karte 104; auch mit nachgesetztem Pronomen: gelt du, gelt ihr; seit dem 16. Jahrhundert mundartlich auch im Plural geltet: geltet, ihr lachet mich nicht aus(Auerbach), im Oberdeutschen auch gelten Sie?, »um, wie man wahnt, hoflicher zu sprechen« (L033 Joachim Heinrich Campe), vgl. noch heute bair.-österr. geltens, alemann. gellese; zuerst1"S209" Sprechhandlungspartikel (veraltet, aber noch bei Goethe), wohl noch mit Verständnis der alten Verbform zunächst zur Bekräftigung bei Wetten und Vertragsabschlüssen (L164 Friedrich Kluge, L320 Trübner), oft mit dem Imperativ, dann allgemeiner »ists nicht wahr?… Das ist: Könnte einer nicht darauf wetten, wann es etwas gelten sollte?« (J. L.L078 Johann Leonhard Frisch 1741): Faust Schlange! Schlange! Mephistopheles für sich Gelt! daß ich dich fange! (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Faust I,3324f.); später nur noch v. a. ⇓ "S079" Gliederungspartikel
2.1 satzeinleitend ›Sprecher bittet um Zustimmung oder Bestätigung‹: Aber gelt, er stekte dir gewis Geld in deinen Beutel? (A222 Friedrich Schiller, Räuber 4,2); Als er zurückgeht, sagt er leise zu mir… : »Gell, Sie passen ein bißchen mit auf ihren Mantel auf!« (B.A254 Botho Strauß, Paare 47);
2.2 satzintern ›Sprecher bittet um Rückmeldung oder Bestätigung‹: sie werden, herzchen, gelt? / wol noch ein wenig frieren? (G.A.Bürger; L059 DWb);
2.3 satzausleitend ›Sprecher bittet um Zustimmung oder Bestätigung und gibt das Rederecht an den Hörer weiter‹: die Leute / gelt? (L169 Matthias Kramer 1700); (man will ja schließlich für sein Geld was haben, GELLT?) (A.A226 Arno Schmidt, Trommler 263); außerdem
3"S185" Rückmeldepartikel ›Hörer hat verstanden, stimmt zu und überläßt dem Sprecher das Rederecht‹: A. Das Essen war wirklich exzellent!B. Gelt? A. In dieses Restaurant sollten wir öfter gehen!; oft auch rückbestätigend bei eigener Übernahme des Rederechts: Razmann. Bringst ja Rekruten mit einen ganzen Trieb, du trefflicher Werber! Spiegelberg. Gelt, Bruder? Gelt? Und das ganze Kerl darzu! (A222 Friedrich Schiller, Räuber 2,3).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: gelt