Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Geld
ahd. / mhd. gelt; zu "gelten". Es gehörte ursprünglich dem religiösen Bereich an, wie altengl. gield, altsächs. geld ›Opfer‹ zeigen (vgl. "Gilde"), bedeutete dann ›Zahlung‹, dann ›was als Zahlung dient‹. Diese Bedeutung hat sich, zugleich mit Bewahrung des alten t, erhalten in "Entgelt". Sie liegt auch ursprünglich zugrunde in Zusammensetzungen wie Brückengeld, "Fersengeld", "Lehrgeld", "Schulgeld", die aber vom Sprachgefühl nicht mehr so verstanden werden. Die Beschränkung auf das geprägte Zahlmittel beginnt im 14. Jahrhundert und ist im 16. Jahrhundert durchgedrungen (L046 DRWb3,1544ff.). Zahlreiche Umschreibungen (z. B. "Kies", "Kohle", 2"Moos", "Pinke"); als Zusammensetzungen bei L284 Justus Georg Schottelius 1663 u. a. Angeld, "Aufgeld", "Handgeld", Wehrgeld; Pachtgeld, Schutzgeld, Schuldgeld; Kupfergeld, Silbergeld, Wechselgeld; "Trinkgeld", Weggeld, Kleidergeld, Fahrgeld, Bestechungsgeld, Kirchengeld;⊚⊚ z. B. Zeit ist Geld, jmd. / etwas ist mit Geld nicht zu bezahlen. Der Plural Gelder (statt gelt) erscheint seit dem 17. Jahrhundert (Alimentgelder L284 Justus Georg Schottelius), wobei an eine bestimmte Geldmenge gedacht wurde, ↑ "Wergeld".
Geldadel L033 Joachim Heinrich Campe 1808.
Geldschneider (L105 Georg Henisch 1616), ursprünglich »Geldwechsler, der sich durch Beschneiden der Münzränder bereichert« (L097 GWb) und
Geldschneiderei (um 1700; W.L244 Wolfgang Pfeifer), ursprünglich ›Münzbeschneidung‹: zu lustigen Geldschneidereien und anderen solchen verfänglichen Dingen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,6,23).
Geldstrafe 15. Jahrhundert L046 DRWb3,1568.
Geldsumme (1540 Luther; L041 Philipp Dietz), zuvor eine Summe Geldes (15. Jahrhundert; L059 DWb).
ahd. / mhd. gelt; zu "gelten". Es gehörte ursprünglich dem religiösen Bereich an, wie altengl. gield, altsächs. geld ›Opfer‹ zeigen (vgl. "Gilde"), bedeutete dann ›Zahlung‹, dann ›was als Zahlung dient‹. Diese Bedeutung hat sich, zugleich mit Bewahrung des alten t, erhalten in "Entgelt". Sie liegt auch ursprünglich zugrunde in Zusammensetzungen wie Brückengeld, "Fersengeld", "Lehrgeld", "Schulgeld", die aber vom Sprachgefühl nicht mehr so verstanden werden. Die Beschränkung auf das geprägte Zahlmittel beginnt im 14. Jahrhundert und ist im 16. Jahrhundert durchgedrungen (L046 DRWb3,1544ff.). Zahlreiche Umschreibungen (z. B. "Kies", "Kohle", 2"Moos", "Pinke"); als Zusammensetzungen bei L284 Justus Georg Schottelius 1663 u. a. Angeld, "Aufgeld", "Handgeld", Wehrgeld; Pachtgeld, Schutzgeld, Schuldgeld; Kupfergeld, Silbergeld, Wechselgeld; "Trinkgeld", Weggeld, Kleidergeld, Fahrgeld, Bestechungsgeld, Kirchengeld;⊚⊚ z. B. Zeit ist Geld, jmd. / etwas ist mit Geld nicht zu bezahlen. Der Plural Gelder (statt gelt) erscheint seit dem 17. Jahrhundert (Alimentgelder L284 Justus Georg Schottelius), wobei an eine bestimmte Geldmenge gedacht wurde, ↑ "Wergeld".
Geldadel L033 Joachim Heinrich Campe 1808.
Geldschneider (L105 Georg Henisch 1616), ursprünglich »Geldwechsler, der sich durch Beschneiden der Münzränder bereichert« (L097 GWb) und
Geldschneiderei (um 1700; W.L244 Wolfgang Pfeifer), ursprünglich ›Münzbeschneidung‹: zu lustigen Geldschneidereien und anderen solchen verfänglichen Dingen (A075 Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung und Wahrheit 27,6,23).
Geldstrafe 15. Jahrhundert L046 DRWb3,1568.
Geldsumme (1540 Luther; L041 Philipp Dietz), zuvor eine Summe Geldes (15. Jahrhundert; L059 DWb).