Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
gehören
ahd. gihoren, mhd. gehœrenhören‹, ›gehorchen‹. In gehören hat ge- noch den ursprünglichen Sinn, während der Begriff des Verbs verblaßt ist. Es drückt aus, daß ein Gegenstand die Bestimmung hat, mit einem anderen verbunden zu sein. Häufig ist es mit Ortsbestimmungen: der Deckel gehört auf den Topf, der Stuhl gehört auf diesen Platz, das gehört nicht hierher. In Verbindung mit zu: der Salat gehört zum Braten, sie gehören zueinander, zusammen, dazu gehört genaue Kenntnis; Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gehört das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik auch zum Geltungsbereich der Verträge über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften(1990 Denkschrift zum Einigungsvertrag § A.III). Mit zu wird auch das Ganze angeknüpft, von dem das Subjekt ein Teil ist: er gehört zu meinen Freunden. Mit einem Dativ: solcher Weihung Feier anzuordnen gehört der Priesterin und nicht dem König (Goethe). Gewöhnlich drückt die Verbindung mit dem Dativ die Zugehörigkeit als Eigentum aus: das Haus gehört ihr (landschaftlich statt dessen auch ↑ 2"sein" mit Dativ; vgl. L066 Jürgen Eichhoff, Karte 3–61). Durch Mischung verschiedener Ausdrucksweisen trat statt des Dativs auch das Possessivpronomen ein: gehört das Kindlein mein (Bürger), daß ein Gärtchen mein eigen gehört (Goethe), so noch jetzt umgangssprachlich; v. a. süddeutsch ist Verbindung mit Partizip Passiv: der gehört gescholten, ausgelacht. Endlich wird gehören reflexiv gebraucht: wie sich's gehört, das gehört sich nicht. Zusammensetzungen "angehören", "zugehören".gehörig ahd. gihorig, mhd. gehœrecfolgsam‹, ›gehorchend‹; entspricht seit dem 15. Jahrhundert (1486; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) dem Verb gehören in der Bedeutung, doch ist es im Gebrauch eingeschränkter: der zum Haus gehörige Garten. Gewöhnlich steht gehörig ohne nähere Bestimmung, wo es sich zu es gehört sich stellt: etwas mit der gehörigen Muße tun, den gehörigen Abstand wahren, jmdm. den gehörigen Respekt erweisen. Meistens ist es zu einer allgemeinen ⇓ "S229" Verstärkung abgeblaßt: eine gehörige Tracht Prügel beziehen, jmdm. (ganz) gehörig die Meinung sagen. Zusammensetzungen "angehörig", ungehörig, "zugehörig".
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