Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
gebühren
ahd. giburian, giburren, mhd. gebürn, altgermanische Bildung zu beran›tragen‹ (↑ "gebären"). Die ursprüngliche Bedeutung ›zustoßen, zuteil werden‹ früh untergegangen; daraus1 ›(nach Recht oder Verdienst) zustehen‹ Ehre / dem die ehre gebürt (A180 Martin Luther, Römer 13,7);
2 ›sich gehören, sich schicken, sich ziemen‹, reflexiv, ohne abhängigen Dativ, nur mit einem Satz oder satzvertretenden Pronomen als Subjekt: Las das fett anzünden / wie sichs heute gebürt (A180 Martin Luther, 1.Samuel 2,16); das zugehörige Partizip
gebührend wird adjektivisch gebraucht, auch als Adverb: das ist noch nicht gebührend gewürdigt, das Adjektiv
gebührlich ahd. giburilih, mhd. gebürlich, ist seit dem 18. Jahrhundert zurückgetreten, "ungebührlich" dagegen noch gebräuchlich.
Gebühr ahd. giburi, mhd. gebür(e);
1 bis ins 19. Jahrhundert allgemein ›was jmdm. zusteht‹, ›Lohn‹ Haushalter / welchen sein Herr setzet vber sein Gesinde / das er jnen zu rechter zeit jr Gebür gebe (A180 Martin Luther, Lukas 12,42), jeden bei seiner gebühr [seinem zustehenden Titel] nennen (1838/ 39 Immermann; L059 DWb); heute nur noch in den Wendungen über Gebühr ›mehr als nötig, übertrieben‹ (L308 Kaspar Stieler) und nach Gebühr ›angemessen‹ (Anfang des 18. Jahrhunderts; L059 DWb);
2 seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts (1583; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) speziell ›für eine (öffentliche) Dienstleistung zu zahlender Betrag‹; meist im Plural; zahlreiche Zusammensetzungen, z. B. Gebührenerhöhung,Gebührenordnung, Gebührenzähler,Fernsehgebühren, Parkgebühren,Telefongebühren, Nachnahmegebühr,Schutzgebühr, Zustellgebühr.
ahd. giburian, giburren, mhd. gebürn, altgermanische Bildung zu beran›tragen‹ (↑ "gebären"). Die ursprüngliche Bedeutung ›zustoßen, zuteil werden‹ früh untergegangen; daraus1 ›(nach Recht oder Verdienst) zustehen‹ Ehre / dem die ehre gebürt (A180 Martin Luther, Römer 13,7);
2 ›sich gehören, sich schicken, sich ziemen‹, reflexiv, ohne abhängigen Dativ, nur mit einem Satz oder satzvertretenden Pronomen als Subjekt: Las das fett anzünden / wie sichs heute gebürt (A180 Martin Luther, 1.Samuel 2,16); das zugehörige Partizip
gebührend wird adjektivisch gebraucht, auch als Adverb: das ist noch nicht gebührend gewürdigt, das Adjektiv
gebührlich ahd. giburilih, mhd. gebürlich, ist seit dem 18. Jahrhundert zurückgetreten, "ungebührlich" dagegen noch gebräuchlich.
Gebühr ahd. giburi, mhd. gebür(e);
1 bis ins 19. Jahrhundert allgemein ›was jmdm. zusteht‹, ›Lohn‹ Haushalter / welchen sein Herr setzet vber sein Gesinde / das er jnen zu rechter zeit jr Gebür gebe (A180 Martin Luther, Lukas 12,42), jeden bei seiner gebühr [seinem zustehenden Titel] nennen (1838/ 39 Immermann; L059 DWb); heute nur noch in den Wendungen über Gebühr ›mehr als nötig, übertrieben‹ (L308 Kaspar Stieler) und nach Gebühr ›angemessen‹ (Anfang des 18. Jahrhunderts; L059 DWb);
2 seit der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts (1583; L345 Friedrich Karl Ludwig Weigand/ L345 Herman Hirt) speziell ›für eine (öffentliche) Dienstleistung zu zahlender Betrag‹; meist im Plural; zahlreiche Zusammensetzungen, z. B. Gebührenerhöhung,Gebührenordnung, Gebührenzähler,Fernsehgebühren, Parkgebühren,Telefongebühren, Nachnahmegebühr,Schutzgebühr, Zustellgebühr.