Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Gebot
ahd. gibot, mhd. gebot; Verbalabstraktum zu ↑ "bieten" (wie "Angebot", ↑ "Aufgebot" zu ⇑ "anbieten", "aufbieten") und zu ↑ "gebieten".1 Die ursprüngliche Bedeutung (ahd. ) ist ›Befehl, Vorschrift, Gesetz, Grundsatzdas oberste Gebot, die Zehn Gebote (christlichen Glaubens), Gebotszeichen (im Straßenverkehr), das Reinheitsgebot (der Bierbrauer) von 1516; mittelhochdeutsch bis zur 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts (L264 Daniel Sanders) auch ›Vorladung, Aufforderung zum Erscheinen, Einladung‹, z. B. Gastgebot; heute auch »Erfordernis, Notwendigkeit« (L097 GWb) das Gebot der Vernunft, das Gebot der Stunde;
zu Gebote stehenzur Verfügung stehen‹ (mhd. ; L059 DWb), bis ins 19. Jahrhundert (L337 WdG) auch auf Menschen bezogen, heute nur auf Dinge es scheint fast, als könne sie den Typ nicht zur Rede stellen, weil ihr selbst die Rede, die einzige, die er jetzt verdiente, nicht mehr zu Gebote steht (B.A254 Botho Strauß, Paare 63).
2 Mittelhochdeutsch ›Einsatz beim Spiel‹ zu kaufmannssprachlich ›Angebot, eine Ware zu einem bestimmten Preis zu erwerben‹ (meist bei Versteigerungen) Höchstgebot, Mindestgebot.
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