Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Fürst
ahd. furisto, mhd. fürste substantivierter Superlativ zu ⇑ "für", "vor"; also ursprünglich ›der Vorderste, Erste‹ (in diesem Sinn gemeingermanisch, engl. first), dann ›der Vornehmste‹. In der Bibel von Stammeshäuptern und von Vorstehern verschiedener Art (Holzfürst ›königlicher Beamter, der das Holzwesen betreut‹). Im Deutschen Reich entwickelte sich Fürst im 12. Jahrhundert zu allgemeiner Bezeichnung für die Inhaber der größeren, unmittelbar von der Krone abhängigen Territorien, deren Kreis sich allmählich durch die Berechtigung zur Teilnahme am Reichstag abschloß (Kurfürst), schloß also verschiedene Rangstufen wie "Herzog", Markgraf, Erzbischof, "Bischof" usw. in sich; der Titel dann aber besonders von denjenigen geführt, die keinen als bedeutender geltenden Titel besaßen, so Bezeichnung einer Mittelstufe zwischen Herzog und "Graf", auch, als die betreffenden Bezeichnungen zu bloßen Titeln wurden; daneben blieb Fürst allgemeinste Bezeichnung für den Herrscher eines Landes. Daran schließt sich übertragene Verwendung: Fürst im Reiche der Geister, Dichterfürst u.dgl.; Akkusativ und Dativ zuweilen ohne Flexion: zum Fürst der Liebe (Schiller).fürsten mhd. vürsten, an den speziellen Sinn von Fürst angeschlossen: sein altes Grafenhaus zu fürsten(Schiller); meist nur im Partizip: gefürstete Grafschaft, Abtei, Noch ist kein Fürst so hoch gefürstet… Daß… / Er sie [die Welt] mit Freiheit tränken kann (A267 Ludwig Uhland, Recht und Vertrag).
ahd. furisto, mhd. fürste substantivierter Superlativ zu ⇑ "für", "vor"; also ursprünglich ›der Vorderste, Erste‹ (in diesem Sinn gemeingermanisch, engl. first), dann ›der Vornehmste‹. In der Bibel von Stammeshäuptern und von Vorstehern verschiedener Art (Holzfürst ›königlicher Beamter, der das Holzwesen betreut‹). Im Deutschen Reich entwickelte sich Fürst im 12. Jahrhundert zu allgemeiner Bezeichnung für die Inhaber der größeren, unmittelbar von der Krone abhängigen Territorien, deren Kreis sich allmählich durch die Berechtigung zur Teilnahme am Reichstag abschloß (Kurfürst), schloß also verschiedene Rangstufen wie "Herzog", Markgraf, Erzbischof, "Bischof" usw. in sich; der Titel dann aber besonders von denjenigen geführt, die keinen als bedeutender geltenden Titel besaßen, so Bezeichnung einer Mittelstufe zwischen Herzog und "Graf", auch, als die betreffenden Bezeichnungen zu bloßen Titeln wurden; daneben blieb Fürst allgemeinste Bezeichnung für den Herrscher eines Landes. Daran schließt sich übertragene Verwendung: Fürst im Reiche der Geister, Dichterfürst u.dgl.; Akkusativ und Dativ zuweilen ohne Flexion: zum Fürst der Liebe (Schiller).fürsten mhd. vürsten, an den speziellen Sinn von Fürst angeschlossen: sein altes Grafenhaus zu fürsten(Schiller); meist nur im Partizip: gefürstete Grafschaft, Abtei, Noch ist kein Fürst so hoch gefürstet… Daß… / Er sie [die Welt] mit Freiheit tränken kann (A267 Ludwig Uhland, Recht und Vertrag).