Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Frist
ahd. , altgermanisch (altengl. mit Metathese first); ›festgesetzter Zeitraum von bestimmter Länge‹; im Sinne von ›Aufschub‹ entwickelt in Wendungen wie jmdm. Frist geben/ gewähreneinen Zeitraum über den Termin hinaus, bis zu welchem er zu einer Leistung verpflichtet ist‹: Rasch tritt der Tod den Menschen an, / Es ist ihm keine Frist gegeben (A222 Friedrich Schiller, Tell 4,3), auch schon althochdeutsch ›festgesetzter Zeitpunkt‹, so noch in zu dieser Frist. fristlosohne Aufschub‹ (Anfang des 20. Jahrhunderts), besonders in fristlos kündigen.
fristen spätahd. fristenaufschieben‹, fast nur noch in Wendungen sein Leben fristen, ein kümmerliches Dasein fristenkaum existieren können‹; üblicher
befristen (mhd. ) ›eine Frist setzender Vertrag ist auf drei Jahre befristet.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Frist