Hermann Paul - Deutsches Wörterbuch
Forum
ursprünglich das Forum Romanum, zugleich Ort der Rechtspflege, daher im Deutschen zunächst juristisch ›Gericht‹, dann übertragen ›urteilende Instanz‹ das sittliche Forum (Schiller; L081 FWb); das Forum eines neuen Jahrhunderts (L092 GoeWb); das Forum der Öffentlichkeit (1835; L081 FWb); auch ›Ort, Plattform öffentlicher Diskussion‹ literarisches Forum, Forum der Wissenschaft. Die Bedeutung ›Gericht‹ ist erhalten inforensisch ›gerichtlich‹, um 1900 < lat. forensis (z. B. in medicina forensis ›Gerichtsmedizin‹), auch z. B. forensische Rhetorik.
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